Der Weissacher muss sich vor Gericht wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Wenn er deswegen verurteilt wird, könnte das schwerwiegende Folgen für ihn haben.

Leonberg/Weissach - Der Auftakt verlief überraschend kurz, doch das Ganze könnte unangenehme Folgen für Helmut Epple haben. Der Weissacher musste sich jetzt erneut vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten. Diesmal lautet die Anklage gegen den 63-Jährigen auf Hausfriedensbruch. Der Dauer-Bürgermeisterkandidat, der bei den Wahlen in Weissach, Renningen, Rutesheim und zuletzt Weil der Stadt angetreten war und gegen die Wahlergebnisse teilweise geklagt hat, soll sich laut Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres unberechtigterweise im Restaurant Ratsstuben in Weissach aufgehalten haben, obwohl er dort Hausverbot hatte.

 

Daniel Töpfer als Zeuge geladen

Der Prozessauftakt vor dem Amtsgericht dauerte nicht länger als eine Viertelstunde. Zur Person wollte sich der Weissacher nicht äußern, über seine Verteidigerin Sarah Bernhardt ließ er lediglich erklären, dass der Anklagevorwurf nicht zutreffe und der Hausfriedensbruch bestritten werde. Der Prozess wird in der zweiten Juli-Hälfte mit der Vernehmung mehrerer Zeugen fortgesetzt, unter anderem ist der Weissacher Bürgermeister Daniel Töpfer als Zeuge geladen.

Obwohl der Vorwurf des Hausfriedensbruchs rechtlich nicht allzu schwer wiegt, könnte er für Helmut Epple schwerwiegende Folgen haben, wenn er deswegen verurteilt wird. Das liegt daran, dass der 63-Jährige nach einem mehrjährigen Prozess durch drei Instanzen bereits wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

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Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in letzter Instanz die Revision des Weissachers verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit dem Epple zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde. Bei einer erneuten Verurteilung könnte ihm jetzt eine Haftstrafe ohne Bewährung drohen.

Die Verurteilung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung geschah wegen mehrerer Pfeffersprayattacken aus den Jahren 2015 und 2016. Die Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass Epple das Tierabwehrspray zu Unrecht eingesetzt hatte, als er Menschen bei – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografiert oder gefilmt hatte und diese sich dagegen wehrten.

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Einmal war er in Konflikt mit einem Hundehalter geraten, der seine Vierbeiner in einem dafür vorgesehenen Bereich nicht angeleint hatte. Zweimal war es am Bahnhof Leonberg zu Streitigkeiten gekommen, als der 63-Jährige dort einen Jugendlichen auf dem Fahrrad und eine Mutter auf einem Elektro-Scooter fotografiert hatte.

Zudem hatte Helmut Epple in einem Linienbus Pfefferspray versprüht und dabei sieben Personen verletzt, als er sich von einem angetrunkenen Mann bedroht gefühlt hatte.