Das Gericht bestätigt das Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem der Weissacher zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen mehrerer Pfeffersprayattacken verurteilt worden ist.

Leonberg/Stuttgart - Knapp sechs Jahre nach den Taten steht nunmehr das Urteil gegen den Weissacher Helmut Epple fest, der sich wegen mehrerer Attacken mit Pfefferspray vor Gericht verantworten musste. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat in dritter Instanz die Revision verworfen, mit der der 63-Jährige gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vorgehen wollte. Dieses hatte ihn im November vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

 

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Ein Sprecher des Oberlandesgerichtes erklärte, der zweite Strafsenat habe die Revision Epples ohne mündliche Verhandlung per Beschluss als unbegründet verworfen, da im Urteil des Landgerichts keine rechtlichen Fehler zulasten des Weissachers festgestellt worden seien. Damit hat Helmut Epple, der bei den Bürgermeisterwahlen in Weissach, Renningen, Rutesheim und zuletzt Weil der Stadt kandidiert und gegen die Wahlergebnisse teilweise geklagt hatte, alle Instanzen ausgeschöpft.

Epple zieht Verfahren in die Länge

Das Verfahren hat sich über mehrere Jahre hingezogen. Es geht um die Straftaten aus den Jahren 2015 und 2016. Im Juli 2019 hatte das Leonberger Amtsgericht Helmut Epple unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, falscher Verdächtigung und Beleidigung in 13 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Es waren sogar 16 Fälle angeklagt gewesen, in drei Punkten war Epple freigesprochen worden.

In der Berufungsverhandlung am Landgericht Stuttgart ging es nur noch um die fünf schwersten Tatvorwürfe, die restlichen acht waren eingestellt worden. In einem Punkt war Epple auch vom Landgericht freigesprochen worden, in vier Fällen jedoch für schuldig befunden worden.

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Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Epple 2015 und 2016 zu Unrecht Pfefferspray eingesetzt hatte, als er Menschen bei – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografiert oder gefilmt hatte und diese sich dagegen wehrten. Einmal hatte er einem Hundehalter, der seine Vierbeiner in einem dafür vorgesehenen Bereich nicht angeleint hatte, gleich dreimal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, von ihm gefertigte Fotos zu löschen.

Zweimal war der Leonberger Bahnhof Tatort, als der 63-Jährige dort vermeintliche Ordnungswidrigkeiten fotografisch festgehalten hatte: als ein Jugendlicher mit dem Fahrrad dort fuhr, und als eine Mutter mit ihrem Kind auf einem Elektro-Scooter unterwegs war. Beide Male fühlte er sich von den Fotografierten bedroht, als diese ihn aufforderten, die Bilder zu löschen.

Im ersten Fall setzte er Pfefferspray ein, im zweiten schlug er der Mutter auf die Nase. Zudem versprühte er einmal Pfefferspray in einem Linienbus, als er sich von einem angetrunkenen 33-Jährigen beleidigt und bedroht gefühlt hatte. Damals waren sieben Menschen vom Spray verletzt worden.

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Die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Eva Maria Keck, hatte Epple „eingeschliffene Verhaltensweisen“ attestiert, die schwer abzulegen seien. Seine Strategie sei es, sich in die Opferrolle zu begeben, um sich in der Öffentlichkeit als derjenige darzustellen, der im Recht ist. Der 63-Jährige habe eine Persönlichkeitsakzentuierung, die solche Taten begünstige. Eine psychische Krankheit habe ein Gutachter jedoch nicht nachweisen können.

Epple darf öffentlich kein Pfefferspray mit sich führen

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts gilt Epple nunmehr als vorbestraft. Er muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er hat die Weisung erhalten, nicht mehr mit Pfefferspray in der Öffentlichkeit aufzutreten. Bei einem Verstoß könnte die Bewährung widerrufen werden, der 63-Jährige müsste dann die 18-monatige Haftstrafe absitzen.

Als allerletzte Möglichkeiten bleiben dem Weissacher, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen und sich an den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden.