Das Landgericht Stuttgart verurteilt den Weissacher in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruch zu einer Strafe von zwei Monaten ohne Bewährung.

Dem Weissacher Helmut Epple droht eine kurze Gefängnisstrafe. Eine Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hat den 65-Jährigen, der als Bürgermeisterkandidat bei den Wahlen in Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und vor wenigen Wochen in seinem Wohnort Weissach kandidiert und gegen die Wahlergebnisse teilweise geklagt hatte, zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.

 

Allerdings hat Epple unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, gegen die Entscheidung in Revision zum Oberlandesgericht zu gehen. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Leonberg im Sommer vergangenen Jahres zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Hausverbot ignoriert

Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sich der 65-Jährige im September vergangenen Jahres unberechtigterweise im Restaurant Ratsstuben in Weissach, bei einer Veranstaltung des CDU-Ortsverbandes mit der Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz, aufgehalten hatte, obwohl ihm der Pächter Thorsten Nufer zuvor mündlich und schriftlich ein Hausverbot erteilt hatte.

„Der Zeuge wusste zwar nicht mehr das genaue Datum, konnte den Zeitraum aber eingrenzen und sich daran erinnern, dass es im Zusammenhang mit dem Filmen und Fotografieren beim Ausladen seiner Einkäufe stand, was aber mit dem Ordnungsamt abgesprochen war“, erklärte die Vorsitzende Richterin Wiebke Hümbs. Zudem hätten mehrere Zeugen das Hausverbot bestätigt. Dass sie sich dabei in Details widersprochen hätten, spreche dafür, dass sie sich nicht abgesprochen hätten, um so dem Angeklagten „eins reinwürgen“ zu wollen.

Gericht: Epple hat aus vorherigen Verurteilungen nichts gelernt

Das Landgericht hielt eine kurze Freiheitsstrafe für unerlässlich: Seine beiden Vorstrafen würden zeigen, dass sich Helmut Epple Verurteilungen nicht zur Warnung dienen lasse. Zudem habe der 65-Jährige unter Bewährung gestanden und Auflagen nicht erfüllt, neue Straftaten seien anhängig. Wegen „überwertiger ordnungspolitischer Vorstellungen“ und seiner „Persönlichkeitsakzentuierung“ habe er große Probleme, sich an die Rechtsordnung zu halten. Der Sachverständige sehe eine große Gefahr für weitere Straftaten, die im Wesen des Angeklagten begründet seien. „Er sagte auch: Sie könnten aufhören, wollen aber nicht. Daher kann ich keine positive Sozialprognose stellen“, führte die Richterin weiter aus.

Epples Verteidigerin Sarah Burkhardt hatte auf Freispruch plädiert. Es sei nicht erwiesen, dass vor dem Tattag ein Hausverbot für die Ratsstuben gegen den Angeklagten ausgesprochen worden sei. Der Pächter habe sich weder an den genauen Zeitpunkt noch an den Wortlaut erinnern können.

Anwältin beklagt „Sonderstatus“

Zudem habe Helmut Epple darauf nicht reagiert, was vollkommen untypisch für ihn sei. Zudem sei der 65-Jährige mindestens 20 Minuten lang in der Gaststätte geduldet worden, ehe man ihn hinausgebeten habe. Gegen ein Hausverbot spreche auch, dass Helmut Epple selbst die Polizei gerufen habe und gewusst hätte, dass er sich damit selbst belaste. „Ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch wäre längst eingestellt worden, aber für Helmut Epple gibt es offenbar einen Sonderstatus“, beklagte die Anwältin.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine dreimonatige Bewährungsstrafe plädiert. Sie sah das Hausverbot als erwiesen an. Helmut Epple leide unter „notorischer Zivilcourage“, ihm sei es wichtig herauszufinden, wo andere Menschen Fehler machen. Epple selbst hatte in seinem letzten Wort „einigen Leuten bei der Staatsanwaltschaft Verfolgungswahn“ unterstellt.

Nach Prozess durch drei Instanzen vorbestraft

Helmut Epple gilt nach einem mehrjährigen Prozess durch drei Instanzen als vorbestraft, er wurde wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in letzter Instanz die Revision des Weissachers verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit dem Epple zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war.

Die Verurteilung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung geschah wegen mehrerer Pfeffersprayattacken aus den Jahren 2015 und 2016. Die Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass Epple dieses zu Unrecht eingesetzt hatte, als er Menschen bei – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografiert oder gefilmt hatte und diese sich dagegen wehrten.