Der Ex-Bürgermeisterkandidat wird wegen Hausfriedensbruch verurteilt, legt aber noch im Gerichtssaal Berufung ein.

Leonberg -

 

Der Besuch einer CDU-Veranstaltung in den Weissacher Ratsstuben im vergangenen September ist Helmut Epple teuer zu stehen gekommen. Das Amtsgericht Leonberg verurteilte den 64-Jährigen, der bei mehreren Bürgermeisterwahlen im Altkreis Leonberg kandidierte, zuletzt in Weil er Stadt, und gegen die Wahlergebnisse teilweise geklagt hatte, in erster Instanz wegen Hausfriedensbruch zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Allerdings gab Helmut Epple noch im Gerichtssaal zu Protokoll, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten zuvor auf Freispruch plädiert.

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Amtsrichter Thomas Krüger sah es als erwiesen an, dass sich Helmut Epple im September 2020 unberechtigterweise im Restaurant Ratsstuben in Weissach aufgehalten hatte, obwohl ihm der Pächter Thorsten Nufer zuvor ein Hausverbot erteilt hatte. Dass sich Nufer weder an den genauen Zeitpunkt noch an den exakten Wortlaut des Hausverbots erinnerte, sei laut Krüger nicht relevant.

Gegen Hausverbot verstoßen

Der Ratsstuben-Pächter hatte im Zeugenstand ausgesagt, es sei möglicherweise Mai oder Juni 2019 gewesen, wenige Wochen nachdem, er das Lokal übernommen habe. Er habe das Hausverbot mündlich ausgesprochen und später schriftlich bestätigt, nachdem ihm die Polizei erklärt habe, dass dies notwendig sei. Hintergrund sei gewesen, dass Helmut Epple ihn regelmäßig fotografiert habe, als er seine Einkäufe ausgeladen habe und dafür kurz im Parkverbot gehalten habe. Dies sei jedoch mit der Stadt so abgesprochen gewesen.

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Epple hatte bestritten, jemals mündlich oder schriftlich Hausverbot in den Ratsstuben bekommen zu haben. Die Veranstaltung im vergangenen September sei öffentlich gewesen, im Amtsblatt sei dafür mit dem Titel „Auf ein Bier mit Sabine Kurtz“ geworben worden. Es habe sich um eine politische Diskriminierung gehandelt, Bürgermeister Töpfer habe keine kritischen Fragen zulassen wollen, meinte er. Die Fotos vom Ausladen seien zu Recht entstanden, der Ratsstuben-Pächter habe den Gehweg blockiert und schwächere Verkehrsteilnehmer behindert.

Richter Krüger erklärte in seiner Urteilsbegründung, gegen den Angeklagten spreche, dass er vorbestraft sei und unter Bewährung gestanden habe. Bereits in einem früheren Verfahren habe eine Strafrichterin am Landgericht bei Epple eine besondere Persönlichkeitsakzentuierung festgestellt, die mögliche weitere Straftaten begünstige. Zu dem Prozess war es im Übrigen nur gekommen, weil Helmut Epple sich bei der Polizei über den Rauswurf beschwert hatte und Anzeige wegen Beleidigung erstatten wollte. Stattdessen kam es zum Strafantrag durch den Ratsstuben-Pächter Thorsten Nufer.

Vorbestraft wegen Körperverletzung

Helmut Epple gilt nach einem mehrjährigen Prozess durch drei Instanzen als vorbestraft, da er bereits wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Erst im Mai hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in letzter Instanz die Revision des Weissachers verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit dem Epple zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war.

Die Verurteilung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung geschah wegen mehrerer Pfeffersprayattacken aus den Jahren 2015 und 2016. Die Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass Epple dieses zu Unrecht eingesetzt hatte, als er Menschen bei – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografiert oder gefilmt hatte und diese sich dagegen wehrten.

Zweimal war es am Bahnhof Leonberg zu Streitigkeiten gekommen, als der 63-Jährige einen Jugendlichen auf dem Fahrrad und eine Mutter auf einem Elektro-Scooter fotografiert hatte. Zudem hatte Epple in einem Linienbus Pfefferspray versprüht und sieben Personen verletzt, als er sich von einem angetrunkenen Mann bedroht gefühlt hatte.