Der unterlegene Kandidat Helmut Epple hat fristgerecht Einspruch gegen die Weissacher Bürgermeisterwahl am 3. Juli eingelegt. Das Landratsamt will die Vorwürfe nun prüfen.

Beim Landratsamt Böblingen ist fristgerecht Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Weissach eingelegt worden. Antragsteller ist Helmut Epple aus Flacht, der bei der Wahl Anfang Juli kandidiert und mit 28 Stimmen knappe 0,8 Prozent erreicht hatte.

 

Das bestätigt auch ein Sprecher des Landratsamtes. Man habe nun die Gemeinde Weissach aufgefordert, eine Stellungnahme zu den von Epple aufgeführten Gründen zu verfassen und werde anschließend nach Kommunalwahlrecht prüfen, heißt es.

Nicht die erste Klage gegen Wahl

Für Epple, der in der Vergangenheit nicht nur politisch, sondern auch als Angeklagter in zahlreichen gerichtlichen Verfahren aufgefallen war, ist dieser Einspruch nicht der erste seiner Art.

Erst vor rund zwei Jahren hatte er, nachdem er auch bei der Bürgermeisterwahl in Weil der Stadt nicht erfolgreich war, Einspruch gegen diese eingelegt und war sogar mit einer Klage vor das Verwaltungsgericht in Stuttgart gezogen – und gescheitert. Knapp über ein Jahr war der gewählte Bürgermeister Christian Walter wegen des laufenden Prozesses sogenannter Amtsverweser und wurde erst Ende des vergangenen Jahres offiziell ins Amt eingesetzt. Ähnlich war es der Rutesheimer Bürgermeisterin Susanne Widmaier nach der Wahl im Februar 2018 ergangen. Dort hatte Epple ebenfalls kandidiert.

Als Gründe für seinen Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Weissach nennt Epple gleich mehrere Punkte: Zum einen kritisiert er, dass der amtierende Bürgermeister Daniel Töpfer mit einer Bemerkung über den möglichen Wahlerfolg desjenigen Bewerbers, für den bei der offiziellen Kandidatenvorstellung am lautesten geklatscht wird, nicht neutral geblieben sei.

Technische Schwierigkeiten seien Benachteiligung gewesen

Bei der gleichen Veranstaltung hatte Epple während seiner 15-minütigen Redezeit außerdem mit technischen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Der unterlegene Kandidat sieht darin eine Benachteiligung seiner Person und somit einen Grund für die Anfechtung. Auch seien bei der Kandidatenvorstellung Fragen von Personen zugelassen worden, die in Weissach nicht wahlberechtigt seien oder ihre Fragen per Internet und nicht unter Klarnamen eingereicht hätten.

Das Landratsamt rechnet nun damit, dass die Prüfung des Falls nach Einreichen der Stellungnahme der Gemeinde recht zeitnah durchgeführt werden kann.

Der Sprecher des Amtes weist aber auch darauf hin, dass Helmut Epple selbst mit einem Prüfungsergebnis, welches die Wahl als gültig erklärt, noch den Rechtsweg nehmen kann. Würde das passieren, müsste der Weissacher Gemeinderat den Wahlgewinner Jens Millow zum Amtsverweser wählen. Der gerichtliche Prozess kann rund ein Jahr andauern.