Vor dem Landgericht Stuttgart hat die Berufungsverhandlung gegen den Weissacher wegen Hausfriedensbruchs begonnen. Der vorbestrafte Bürgermeisterkandidat geht gegen diverse Wahlergebnisse vor.

Fast ein Jahr nach dem Urteil des Amtsgerichts Leonberg, mit dem Helmut Epple zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war, hat am Landgericht Stuttgart die Berufungsverhandlung begonnen. Der seit Kurzem 65-Jährige wehrt sich vor dem Landgericht gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs: Laut Amtsgericht hat er sich im vergangenen September unberechtigterweise im Restaurant Ratsstuben in Weissach bei einer Veranstaltung des CDU-Ortsverbandes mit der Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz aufgehalten, obwohl ihm der Pächter Thorsten Nufer zuvor mündlich und schriftlich ein Hausverbot erteilt hatte.

 

Helmut Epple, der als Bürgermeisterkandidat bei den Wahlen in Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und vor wenigen Wochen in seiner Heimatstadt Weissach kandidiert und gegen die Wahlergebnisse teilweise geklagt hatte, ließ gleich zu Beginn des Prozesses seine Abneigung gegen den vom Gericht bestellten Sachverständigen Professor Hermann Ebel erkennen – dieser wurde hinzugezogen, um die Frage einer Schuldunfähigkeit zu klären. Ebel sei, so Epple, nicht mehr im Klinikum Ludwigsburg tätig und habe in einem Prozess „mit der Staatsanwältin und den schlimmsten Zeugen auf zynische Art gelästert“. Er sei nahe dran, ihn als Gutachter abzulehnen. Der Professor erwiderte, er könne sich an entsprechende Gespräche nicht erinnern, zu lästern entspreche auch nicht seiner Wesensart.

Ratsstuben-Pächter wiederholt seine Aussage

Der Ratsstuben-Pächter Thorsten Nufer wiederholte vor dem Landgericht seine Aussage aus der ersten Instanz, Helmut Epple habe ihn regelmäßig fotografiert, als er zum Entladen kurz im Parkverbot auf dem Gehweg gehalten habe. Dies sei jedoch mit der Gemeinde so abgesprochen gewesen. Er habe Epple ihm daher im Mai 2019 mündlich ein Hausverbot erteilt und im Juni schriftlich per Brief bestätigt. Epple bestreitet, jemals ein Hausverbot erhalten zu haben.

Ein damaliger Kellner erklärte im Zeugenstand, er habe Helmut Epple wegen des Hausverbots aufgefordert zu gehen. Dieser Aufforderung sei der Weissacher anstandslos nachgekommen. Zu Wort kam auch Weissachs Bürgermeister Daniel Töpfer. Er sagte, Epple habe sich am Tisch „auf harsche Weise“ in die Diskussion eingemischt und habe „seine typischen Thesen“ hingeworfen. Der Kellner habe Epple dann des Saales verwiesen. Gefordert habe er das aber nicht.

Epple: kann keine Arbeitsstunden leisten wegen Rückenbeschwerden

Helmut Epple gilt nach einem mehrjährigen Prozess durch drei Instanzen als vorbestraft, er wurde wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Im Mai des vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in letzter Instanz die Revision des Weissachers verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit dem Epple zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war. Die Verurteilung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung fand aufgrund mehrerer Pfeffersprayattacken in den Jahren 2015 und 2016 statt. Die Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass Epple dieses zu Unrecht eingesetzt hatte, als er Menschen bei – seiner Meinung nach – rechtswidrigem Verhalten mit seinem Smartphone fotografiert oder gefilmt hatte und diese sich dagegen wehrten.

Die Bewährung hat Amtsrichter Krüger mittlerweile widerrufen, da Helmut Epple den im Urteil ausgesprochenen Arbeitsauflagen nicht nachgekommen war. Dagegen hat der Weissacher sofortige Beschwerde eingelegt, er könne wegen Rückenbeschwerden diesen Arbeiten nicht nachkommen.

Die Berufungsverhandlung am Landgericht Stuttgart wird am 25. Juli fortgesetzt, das Urteil soll am 28. Juli verkündet werden.