Der Wiederaufbau der Kommbau als „Wohnbau Weissach“ beginnt – mit einem Mehrfamilienhaus.
Weissach - Wöchentlich fragen Bürger im Weissacher Rathaus nach günstigem Miet-Wohnungsraum. „Oft schildern sie dann, dass sie seit längerer Zeit erfolglos auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind“, berichtet Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU).
Mit sechs Wohnungen will die Gemeinde jetzt abhelfen. Sie sollen in einem Mehrfamilienhaus in der Weissacher Talstraße 23 entstehen. Vier 3,5-Zimmerwohnungen, eine 2,5-Zimmerwohnung und eine 1,5- Zimmerwohnung werden in dem zweigeschossigen Satteldachgebäude unterkommen, das die Baugesellschaft „Wohnbau Weissach“ (WWG) im Auftrag der Gemeinde baut.
Hoch umstrittene „Kommbau“
Wohnbau Weissach? Richtig, das ist die Nachfolgerin der hoch umstrittenen „Kommbau“, die vor einigen Jahren für überregionale Schlagzeilen gesorgt hatte. Als der Bau der beiden Altenheime, der Strickfabrik oder der Strudelbachhalle angestanden ist, hatte man diese im Besitz der Gemeinde befindliche Gesellschaft genutzt, um – so der Vorwurf – das für Kommunen geltende Vergaberecht zu umgehen und den örtlichen Unternehmen die lukrativen Aufträge zuzuschanzen. Mit all dem versucht Bürgermeister Töpfer seit seinem Amtsantritt 2014 aufzuräumen. Ganz auflösen wollte er die Gesellschaft aber nicht. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat im März beschlossen, dass die Kommbau sich künftigem sozialem Wohnungsbau widmen solle – natürlich unter Einhaltung aller Gesetze.
„Eine absolut richtige Maßnahme“
Dass aber Bedarf an sozialem Wohnraum besteht, darin waren sich die Gemeinderäte einig. „Eine absolut richtige Maßnahme und toller Beitrag der Kommune für sozial Schwächere“, lobt der Bürgerlisten-Vormann Andreas Pröllochs das Vorhaben.
Die Förderung sieht folgendes vor: Die Kaltmiete in dem neues Haus soll künftig ein Drittel unter der ortsüblichen Miete liegen. Da die WWG trotzdem kostendeckend arbeiten soll, wird das fehlende Drittel an Mieteinnahmen aus der Gemeindekasse ersetzt. 470 000 Euro überweist die Gemeinde dafür an ihre Wohnungsbaugesellschaft. Das soll für die nächsten 30 Jahre ausreichen.
Im Gegenzug dürfen in das neue Haus nur Bürger einziehen, die einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Die WWG selbst bekommt für das Projekt ein zinsloses Darlehen von der L-Bank.