Die Stadt Renningen hat die Vergabekriterien für eigene Grundstücke im Baugebiet Schnallenäcker III abschließend festgelegt.

Heimsheim - Der Verkauf der städtischen Grundstücke im neuen Baugebiet Schnallenäcker III geht in die letzte Runde. Nachdem der Gemeinderat die Auswahlkriterien für die Bewerber für Einfamilienhäuser und Geschosswohnungen bereits festgelegt hatte, fiel nun noch die Entscheidung über die Kriterien für Reihen- und Doppelhäuser mit maximal zwei Geschossen.

 

Insgesamt sieben Grundstücke besitzt die Stadt hierfür, 31 Grundstücke für Eigenheime und fünf für Mehrgeschosser. Während für die Einzelhäuser vor allem Kriterien wie Familienstand und Herkunft zählen – sprich: Familien mit Kindern und Menschen, die bereits aus Renningen kommen, haben höhere Chancen –, geht es der Stadt bei den Reihenhäusern und Mehrgeschossern vor allem um bezahlbaren Wohnraum.

Wer geförderte Mietwohnungen anbietet, hat bessere Chancen

Für die Vergabelose I (privat genutzte Eigenheime) und III (Geschosswohnungsbau) hat die Verwaltung die Verfahren schon vor einiger Zeit eingeleitet. Nun folgte noch das Vergabelos II. Dafür wendet die Stadt weitgehend die gleichen Kriterien an wie für den Geschosswohnungsbau. Das heißt: Mindestens ein Drittel der entstehenden Wohnfläche muss geförderter Mietwohnraum sein. Wer mehr anbietet, hat höhere Chancen auf ein Grundstück.

Grundsätzlich dürfen sich alle Bewerbergruppen auf die Grundstücke bewerben, egal ob Bauunternehmen, Privatpersonen oder Bauherrengemeinschaften. Private Bauherrengemeinschaften werden ebenfalls bevorzugt behandelt, um die örtliche Gemeinschaft zu fördern. Deshalb wird die Bewerbungsfrist auch auf mindestens acht Wochen angelegt, damit die Interessenten für eine Bauherrengemeinschaft ausreichend Zeit haben, sich zu organisieren. Dazu gilt unter anderem die Vorgabe, dass die Gebäude einen energetischen Mindeststandard erfüllen müssen, und die Käufer müssen spätestens vier Jahre nach der Baufreigabe ein bezugsfertiges Gebäude darauf gebaut haben. Das soll der Gefahr vorbeugen, dass sich jemand einfach nur ein Grundstück sichern will, ohne darauf je ein Haus zu errichten. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, hat die Stadt das Recht, es wieder zurückzukaufen.

Renningen besitzt nur einen Teil der Grundstücke

Der Stadt Renningen gehört bekanntlich nur ein begrenzter Teil an Grundstücken in Schnallenäcker III und kann, was Verkaufskriterien und die Vorgabe von Mindeststandards angeht, nur für diese Grundstücke entscheiden. Für alle anderen Grundstücke sind ausschließlich die Gebäudehöhen festgelegt, über Preise und spätere Mieten entscheiden die jeweiligen Eigentümer.

Das Konzept der Stadt Renningen, von ihrem Vorkaufsrecht bei Baugebieten keinen Gebrauch zu machen, ist umstritten. Viele andere Kommunen sichern sich im Vorfeld das komplette Baugebiet, um das alleinige Entscheidungsrecht über die dort geltenden Standards zu haben oder zu verhindern, dass die Grundstückspreise davongaloppieren. Allerdings zieht sich dieses Verfahren meist sehr viel länger hin, da die Kommune mit den Eigentümern erst lange verhandeln muss, während der Bedarf an Wohnraum immer weiter steigt. In Renningen hat man sich daher für das andere Modell entschieden.