Das Urteil gegen die Wahlanfechtung von Helmut Epple ist rechtskräftig. Die Zeit als Amtsverweserin ist vorbei.

Rutesheim - Susanne Widmaier kann sich zwar seit 15 Monaten Bürgermeisterin nennen, aber was ihr noch viel wichtiger ist: Sie darf nun auch in den Gremien abstimmen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 3. April ist nämlich seit dem 24. Mai rechtskräftig. Nun liegt es schriftlich vor. Das Gericht hatte im April die Klage des bei der Bürgermeisterwahl 2018 unterlegenen Helmut Epple in erster Instanz abgewiesen.

 

„Ich freue mich natürlich jetzt sehr, dass ich meiner Arbeit nun auch mit Stimmrecht in den Gremien nachgehen kann“, sagt die Bürgermeisterin. Auch wenn es sie nicht sehr belastet habe, da die Beschlüsse in den vergangenen 15 Monaten nie knapp, sondern immer mit einer sehr breiten Mehrheit und oft sogar einstimmig gefasst worden seien. Sie sei oft gefragt worden, ob sie sich Bürgermeisterin nennen dürfe. „Die Bezeichnung durfte ich führen, aber ich hatte kein Stimmrecht und es gab keine Einsetzungsfeier.“

Am Montag darf Widmaier im technischen Ausschuss mit abstimmen. „Die Einsetzungsfeier werden wir auf einen Tag nach den Sommerferien planen“, verrät die Rathauschefin.

Wurden die Wähler getäuscht? Nein.

Helmut Epple hatte die Wahl angefochten. Er sprach unter anderem von Wählertäuschung. Wolfgang Diehm, der Vorsitzende der Bürgerlichen Wählervereinigung, und Harald Schaber, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Bürger Rutesheim, hätten in einem Artikel in der Leonberger Kreiszeitung Susanne Widmaier und Leonbergs Ordnungsamtsleiter Jürgen Beck als die einzigen beiden fachlich qualifizierten Bewerber unter den Kandidaten dargestellt. Weil die Stadt dies nicht dementiert habe, liege ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vor. Derartige Verstöße erkannte die Verwaltungsrichterin in ihrem Urteil nicht. Mitglieder des Stadtrates hätten bei einer Bürgermeisterwahl das Recht zur freien Meinungsäußerung und seien nicht zur Neutralität verpflichtet.

Diese Äußerungen seien auch nicht zwangsläufig als Wahlempfehlung zu verstehen: Es seien nur die Bewerber Beck und Widmaier als für das Amt qualifiziert angesehen, weil sie vom Fach seien. Dies sage jedoch nichts über die Qualifikation der übrigen Kandidaten aus.

Chancengleichheit war gegeben

Auch den zweiten Vorwurf Epples, seine Chancengleichheit sei verletzt worden, weil sich die Kandidaten Beck und Widmaier laut LKZ-Artikel „im Gemeinderat“ hätten vorstellen dürfen, ohne dass für die Nutzung der Räume eine Rechnung gestellt worden sei, wies das Gericht zurück. Die Kandidaten Beck und Widmaier hätten aus Eigeninitiative Kontakt zu den Fraktionen gesucht, um sich vorzustellen.

Dies sei keine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats gewesen, da eine solche im Januar 2018 im Gemeindeblatt nicht bekannt gemacht worden sei. Sehr wohl seien aber die offiziellen Vorstellungsrunden aller Kandidaten in Rutesheim und im Teilort Perouse bekannt gemacht worden.