Nachdem sich der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags gegen den Erhalt des Luftrettungsstandortes entschieden hat, ist die Kritik daran groß.

Seit der vergangenen Woche liegen die Fakten auf dem Tisch: Die Mehrheit des Petitionsausschusses des baden-württembergischen Landtags stimmte gegen den Erhalt des seit 1985 bestehenden Luftrettungsstandorts am Leonberger Krankenhaus. Nach einem im Jahr 2018 von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten „Strukturanalyse Luftrettung Baden-Württemberg“ beim Münchner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement will das Innenministerium den Standort des Rettungshubschraubers Christoph 41 auf eine Achse zwischen Tübingen und Reutlingen verlegen.

 

Die Schwächen des Gutachtens sind offensichtlich

Die Argumente der Initiatoren der Petition „Der Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!“ waren scheinbar nicht gewichtig genug. Ins Leben gerufen hatte diese Petition der Leonberger Ortsbeauftragte des Technischen Hilfswerks, Matthias Schultheiß, als Sprachrohr der „Blaulichtorganisationen“ in Leonberg. Auf einer Online-Plattform hatte sie insgesamt 27 854 Unterstützer gefunden. Über die rasche Entscheidung des Ausschusses ist Schultheiß dann doch überrascht. „In unserer Petition hatten wir klar dargestellt, welche Schwächen das Gutachten hat – wie beispielsweise die unterschiedliche Wetterlage, die darin gar nicht berücksichtigt wurde. Das kam bei der Anhörung auch deutlich raus.“ Für ihn sei die Mission jetzt beendet. „Wir haben es mit der Petition geschafft, dass sich noch einmal alle an einen Tisch setzen und unsere Argumente anhören, mehr können wir nicht mehr machen.“

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Der Landrat hat kein Verständnis für diese Entscheidung

Doch Matthias Schultheiß freut sich, dass auf politischer Ebene noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. So meldet sich beispielsweise Landrat Roland Bernhard aus seinem Pfingsturlaub zu Wort: „Ich bedaure diese Entscheidung und habe kein Verständnis dafür, dass unsere guten Argumente offenbar kein Gehör fanden.“ Insbesondere, weil es ganz aktuell ein neues Projekt gäbe in Bezug auf die Rettungsleitstelle und die Weitergabe notwendiger Informationen. „Seit Anfang April dieses Jahres läuft ein Projekt, bei dem es möglich wird, direkt aus den Leitstellen detaillierte Informationen in den Hubschrauber zu senden. So können Hilfsfristen verkürzt und Einsatzradien vergrößert werden.“ Entsprechend habe er sich auch bereits mit dem Oberbürgermeister der Stadt Leonberg, Martin Georg Cohn (SPD), darauf verständigt, dass man jetzt nicht aufgeben werde. „Christoph 41 ist ein zentrales Glied in der Kette der Notfallrettung und wird auch für das künftige Flugfeldklinikum eine Stütze sein.“ Für den Leonberger OB ist der aktuelle Standort „eine tragende Säule in der medizinischen Notfallversorgung für Leonberg und die gesamte Region“. Mit im Boot der Standort-Unterstützer ist Hans Dieter Scheerer, der FDP- Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt, der das Thema auf eine höhere politische Ebene bringen möchte.

Feuerwehrkommandant plädiert für weiteren Standort

All diesen Worten stimmt „zu tausend Prozent“ Wolfgang Zimmermann, der Hauptkommandant der Leonberger Feuerwehr, zu. „Ich finde es schade, dass dieses wichtige Thema am grünen Tisch entschieden wird, zumal viele Fakten für den Standort Leonberg sprechen.“ Daher ist auch er froh, dass der Leonberger OB weiter nach Möglichkeiten sucht, wie man den Rettungshubschrauber in der Stadt am Engelberg halten kann. „Die Flutkatastrophe im Ahrtal oder das Zugunglück in Garmisch Partenkirchen haben gezeigt, dass wir eine höhere Hubschrauberdichte brauchen.“ Deshalb plädiert Zimmermann auch für einen weiteren Standort. „Denn ich kann die Leute auf der Schwäbischen Alb auch verstehen, wenn sie gut versorgt sein wollen.“

Innenministerium hält sich bedeckt

Beim Innenministerium hält man sich indessen bei der Frage, wie es nun mit der Standort-Diskussion weitergehe, eher bedeckt: „Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich das Innenministerium als Verfahrensbeteiligter nicht zum Stand des Petitionsverfahrens äußert. Die Entscheidungen des Petitionsausschusses zu kommunizieren ist Sache des Petitionsausschusses.“

Generell könne zum Verfahren der Verlegung von Christoph 41 gesagt werden, dass die Prüfungen hier wie geplant weitergehen. „Das heißt, nach Abschluss der aktuell laufenden standortbezogenen Umsetzungsbewertungen durch das Regierungspräsidium Tübingen wird das Innenministerium die sich hieraus ergebenden Verlegungsmöglichkeiten prüfen – und sodann eine Entscheidung treffen.“