Die Anhebung auf 25 Prozent bringt Mehreinnahmen in Höhe von 25 000 Euro im Jahr.

Rutesheim - Der Erhöhung des Steuersatzes auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 auf 25 Prozent hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Abgabe besteuert das Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten an öffentlich zugänglichen Orten, wenn für die Benutzung dieser Geräte ein Entgelt verlangt wird.

 

Eine Vergnügungssteuer hat Rutesheim zum 1. Januar 1994 eingeführt. „Neben fiskalischen Gründen, also um Einnahmen zu erzielen, hat diese Abgabe auch den Zweck, die Verbreitung von Spielautomaten und die damit einhergehende Gefährdung der Bürger, insbesondere von Jugendlichen, durch Spielsucht einzudämmen“, erläuterte der Kämmerer Rainer Fahrner. Spielgeräte, die lediglich dem Zeitvertreib dienen, wie etwa Tischfußball, Darts, Billard, PC in Internet-Cafés und Musikboxen seien ausgenommen.

Von 20 auf 25 Prozent

Bis zum 30. Juni wurde die Vergnügungssteuer nach dem sogenannten „Stückzahlenmaßstab“ berechnet – sprich der Anzahl der Geräte. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Februar 2009 wurde entschieden, dass das als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten nicht mehr zulässig ist. Und so wurde zum 1. Juli 2010 der sogenannte Wirklichkeitsmaßstab eingeführt. Das heißt, die Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wurde nicht mehr als Pauschalsteuer nach festen Sätzen und nach der Anzahl der Spielgeräte erhoben, sondern sie wird seitdem vierteljährlich anhand der elektronisch gezählten Bruttokasse des jeweiligen Spielgerätes neu berechnet.

Die Stadt setzte den damals vom Gemeindetag Baden-Württemberg als Höchststeuersatz deklarierten Prozentsatz von 20 Prozent fest. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 wurde in der Gemeinderatsklausur angeregt, den Steuersatz auf 25 Prozent zu erhöhen.

Im Landkreis Böblingen verlangen bereits Leonberg und Renningen und Jettingen den Steuersatz von 25 Prozent. Auch hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Herbst 2012 diesen Steuersatz als rechtsgültig erklärt.

Für Rutesheim betragen die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Steuersatzes nun rund 25 000 Euro. Vorausgesetzt, die Anzahl der gemeldeten Gewinnspielautomaten geht dadurch nicht zurück und die Umsätze von rund 565 000 Euro aus allen Geräten bleiben gleich.