In den großen Gärten im Gebiet „Mahdenwiesen“ könnten bald neue Wohnhäuser stehen. Denn die Stadt will den Bebauungsplan ändern und eine Nachverdichtung zulassen. Dafür sollen aber die Bürger befragt werden.

Rutesheim - Die Stadt Rutesheim wird die Eigentümer des Wohngebiets „Mahdenwiesen“ in diesem Herbst befragen, ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, damit Grundstücke für Neu- oder Anbauten in den großen Gärten ausgewiesen werden können. Der Grund sind zahlreiche Anfragen von Grundstückseigentümern im Baumat, ob sie in zweiter Reihe, also im Garten, anbauen oder ein zweites Gebäude hinstellen dürfen.

 

„Die Interessenten wurden informiert, dass dafür ein neuer Bebauungsplans notwendig ist, um eine verdichtete Bebauung sinnvoll zu planen“, erläuterte Bürgermeister Dieter Hofmann jüngst dem Technischen Ausschuss. Der hat die Umfrage einstimmig abgesegnet.

Bislang gelten zwei ältere Bebauungspläne

Derzeit gelten im Wohngebiet „Mahdenwiesen“ zwischen dem Eltinger Weg und der Hölderlinstraße in der Hauptsache zwei ältere Bebauungspläne. Der Bebauungsplan „Mahdenwiesen I“ stammt aus dem Jahr 1962 und gliedert das Baugebiet in Baufenster. Dieser erlaubt ein- und zweigeschossige Bebauung. Der Bebauungsplan „Mahdenwiesen II“ ist seit 1964 rechtsgültig. Beide Bebauungspläne bestehen aus einem Lageplan und haben keine weiteren textlichen Erläuterungen.

Im Jahr 2005 hatte bereits eine Umfrage stattgefunden. Von 307 Eigentümern antworteten 134, davon wollten 89 keine Änderungen und 45 hatten Änderungswünsche. Viele gaben an, dass sie vielleicht in fünf bis zehn Jahren bauen wollten. Deshalb wurde im Technischen Ausschuss im Sommer 2005 beschlossen, keinen neuen Bebauungsplan aufzustellen.

„Eine erneute Umfrage löst vielleicht ein regeres Interesse an einer Nachverdichtung aus als die vor neun Jahren“, meinte der Bürgermeister. Hinzu komme auch die gesetzliche Vorgabe, dass Kommunen flächensparend bauen und die Innen- der Außenentwicklung vorziehen sollten. Ohne ein neues Gebiet auszuweisen, könne man durch eine Verdichtung dieses großen Wohnareals Baumöglichkeiten schaffen. „Eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland gibt es, wobei natürlich immer die jeweiligen Grundstückseigentümer entscheiden können, ob sie bauen wollen oder nicht“, erläuterte Hofmann.

Die Umwandlung gibt es aber nicht umsonst

Doch die Umwandlung eines Gartens in ein wertvolles Baugrundstück gibt es auch in Rutesheim nicht umsonst. „Findet eine Umfrage statt, soll nicht verhehlt werden, dass im Falle eines neuen Bebauungsplans mit der Möglichkeit, im Garten zu bauen, dieser Vorteil bezahlt werden muss“, machte Hofmann deutlich. Das kann zum Beispiel in Form eines städtebaulichen Vertrages geschehen.

Dies sei nur gerecht, denn auch wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen werde, müssten die Grundstückseigentümer 40 Prozent der Fläche unentgeltlich als Flächenbeitrag abtreten, so Hofmann. So müsse etwa der Besitzer eines 400 Quadratmeter großen Areals, das früher ein Garten in den „Mahdenwiesen“ war, damit rechnen, dass er zwischen 10 und 30 Prozent des Neuwertes an die Stadt abgeben muss, also zwischen 13 000 und 38 000 Euro. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Bodenrichtwert bei 400 Euro pro Quadratmeter liegt, von denen wiederum 80 Euro Erschließungskosten abgezogen werden.