Leonberg - Wer das Opfer am Ende mit einem Faustschlag niedergestreckt und auf dieses eingetreten hatte, konnte das Gericht auch nach der zweistündigen Beweisaufnahme nicht endgültig klären. „Sie sind aber gemeinsam gegen den Geschädigten vorgegangen, und wenn man gemeinschaftlich handelt, dann werden die Handlungen dem jeweils anderen zugerechnet“, erklärte der Richter Josef Weiß in der Verhandlung am Leonberger Amtsgericht und verurteilte das Brüderpaar wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten, die er zu Bewährung aussetzte. Damit folgte das Gericht auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
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