Weil er fälschlicherweise angenommen hatte, dass seine Freundin als Prostituierte diffamierte wurde, schlug ein Renninger den vermeintlichen Übeltäter krankenhausreif. Nun musste sich der Mann wegen Körperverletzung am Leonberger Amtsgericht verantworten.

Leonberg - Weil er fälschlicherweise angenommen hatte, dass seine Freundin als Prostituierte diffamierte wurde, schlug ein Renninger den vermeintlichen Übeltäter krankenhausreif. Nun musste sich der Mann wegen Körperverletzung am Leonberger Amtsgericht verantworten.

 

Der vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner verdonnerte den 32 Jahre alten Mann zu einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Wie die Geschichte ihren Lauf genommen habe, lasse sich nicht mehr nachvollziehen. „Aber es ist verständlich, dass Sie über die Beleidigung erzürnt waren“, sagte der Richter nach der Urteilsverkündung, der hingegen kein Verständnis für den tätlichen Übergriff zeigte: „Sie hätten drüber stehen müssen.“ Von einer „überzogenen Reaktion“ sprach auch die Staatsanwältin, die es aber entgegen der Anklageschrift nicht als erwiesen ansah, dass der Mann seinem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und auf dieses auch dann eingetreten hatte, als es auf dem Boden lag. Dies hätte schwerwiegendere Konsequenzen für den Angeklagten zur Folge gehabt.

Es hagelt Ohrfeigen

Der geständige Mann traf eigener Aussage nach im vergangenen November zufällig den Geschädigten in einer Tankstelle in Renningen an. In der Folge packte er diesen am Kragen und zerrte ihn vor die Tür. Dort verpasste der Kabelschneider ihm schließlich mehrere Ohrfeigen und einen Faustschlag gegen die Brust. Als der 33-Jährige zu Boden ging, ließ er aber eigener Aussage nach von dem Mann ab. „Ich habe ihm dann nur noch gesagt, er soll nie wieder meine Freundin beleidigen“, berichtete der Renninger auf der Anklagebank.

Der Geschädigte trug bei dem Handgemenge mehrere Prellungen sowie einen Wackelzahn davon und wurde im Krankenhaus behandelt. Der Stein des Anstoßes waren herabsetzende Worte, die der 33-Jährige wenige Tage vor dem Disput an die Freundin des Angeklagten gerichtet haben soll. Der Renninger soll diese als Prostituierte bezeichnet haben, die „gut in einem Bordell aufgehoben wäre“. „Ich kannte die Frau aber nur flüchtig“, erklärte der Mann, der von einem Missverständnis sprach. Bei dem Gespräch, bei dem auch die Freundin des Angeklagten zugegen gewesen sei, seien die Worte zwar gefallen, doch damit habe er eine andere Person gemeint.

Täter und Opfer versöhnt

Während die Videoaufnahmen der Sicherheitskamera auf dem Tankstellengelände keine eindeutigen Bilder liefern konnten, wurde der Angeklagte von einem Zeugen entlastet. Dieser hatte die Auseinandersetzung beobachtet und Faustschläge sowie Fußtritte des Renningers entschieden ausgeschlossen.

Der angeklagte 32-Jährige, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, gab vor Gericht an, dass er sich nach der Tat mit seinem Opfer ausgesprochen habe. Die beiden hätten die Sache inzwischen aus der Welt geschafft.