Die Verwaltung liegt mit einem Grundeigentümer in der Waldsiedlung im Clinch und spricht von Vorsatz. Der Bauherr kontert, das Baurechtsamt habe über sein Vorhaben Bescheid gewusst. Er gibt zu, „vielleicht nicht ganz richtig gehandelt“ zu haben.

Gerlingen - D as Corpus Delicti ist zwar in einem angenehmen Farbton gestrichen und mit einer Glasfassade versehen – die Gerlinger Stadtverwaltung bezeichnet dies aber mit einem Ausdruck, der wenig angenehm ist: Schwarzbau. Der Eigentümer eines Hauses in der Waldsiedlung soll eine Garage ohne Baugenehmigung zu einem Büro umgewandelt haben. Der Technische Ausschuss des Gemeinderats genehmigte das Baugesuch nicht. Dies hatte der Eigentümer nach seinen Aussagen gegenüber unserer Redaktion gleichzeitig mit dem Beginn des Umbaus bei der Stadt eingereicht. Mittlerweile ist das Projekt fertig. Die Verwaltung rechnet damit, dass der Fall vor Gericht landen werde.

 

Der Eigentümer sagt dazu: „Ich hätte nicht gedacht, dass es solche Probleme gibt.“ Außerdem geht es um einen geforderten Parkplatz und ein sogenanntes Durchgangsrecht auf dem Grundstück und dessen Wert. Damit wird, grundbuchrechtlich abgesichert, ein Weg für die Öffentlichkeit über Privatgrund bezeichnet.

Harte Worte im Ausschuss

Das Objekt des Streits ist ein Haus in der Fritz-von-Grävenitz-Straße, in dem früher eine Bankfiliale untergebracht war. Der Eigentümer Udo Idler betreibt dort sein Konstruktionsbüro, er hat einen Teil der Fläche vermietet. Um selbst mehr Platz zu haben, wollte er eine angrenzende Garage zu einem Büroarbeitsplatz umbauen. Dies wurde nun gemacht. In der jüngsten Sitzung des TA fielen dazu harte Worte. „Der Bauherr war sich nicht ganz im Klaren, wo seine Grenzen sind“, sagte Martin Prager, der Leiter des Baurechtsamts. Die Verwaltung wolle der finanziellen Abgeltung eines geforderten Stellplatzes nicht zustimmen, ebenso wenig wie dem Bauvorhaben an sich – es handele sich um ein Gewerbe im Wohngebiet. Der Baukontrolleur des Amts sei während der Bauzeit zweimal vor Ort gewesen und habe den Bauherrn darauf hingewiesen, dass er eine Genehmigung brauche.

Es handele sich „um einen Schwarzbau, wie er mir in Gerlingen noch nicht vorgekommen ist“, sagte der Bürgermeister Georg Brenner. Der Bauherr habe die rechtliche Situation gekannt, „er wusste, was er tut“. Er sei nicht bereit, auch nur einem der drei strittigen Punkte das Einvernehmen zu erteilen, so Brenner. Das heißt: die Verwaltung lehnt die Anträge des Bauherren ab. Zudem wurde bekannt, dass die Stadt bereits ein Bußgeldverfahren in dieser Sache eingeleitet habe. Der Bauherr habe widersprochen. Die nächste mit der Sache befasste Instanz ist das Regierungspräsidium, die übernächste das Verwaltungsgericht.

Große Differenz bei Bewertung

Das Problem des Parkplatzes könne man lösen, sagte Udo Idler unserer Redaktion, wenn sich die Stadt das Durchgangsrecht abkaufen lasse. Dann kann auf der Fläche zwischen seinem und dem Nachbarhaus ein Stellplatz ausgewiesen werden. Der Preis sei ihm aber zu hoch, so Idler: die Stadt verlange 57 000 Euro; ein von ihm beauftragtes Gutachten komme auf einen Wert von 10 000 Euro. „Die Stadt ist nicht bereit, mir entgegen zu kommen“, wolle sich vielmehr „an mir bereichern“. Zur Baugenehmigung meint er, die Sache mit dem Baugesuch habe er „nie so kompliziert gesehen“. Die Bauvoranfrage sei vor Jahren eingereicht worden, „darauf habe ich nie richtig Bescheid bekommen, dann habe ich irgendwann angefangen“. Den Vorwurf des Schwarzbaus weist er zurück, er sei „zigmal auf dem Bauamt gewesen“. Dennoch gibt Idler zu „ich habe vielleicht nicht ganz richtig gehandelt“. Die Sache ist seiner Meinung nach aber „genehmigungsfähig, wenn sich die Stadt bewegen würde“. Idler ist auch verärgert darüber, dass die Kindertagesstätte nebenan keinen eigenen Parkplatz habe, man dies aber von ihm verlange.

Die Stadträte wollen nun wissen, was in dieser Sache weiter geschieht. Von „Nutzungseinstellung“ und „Rückbau“ war jedenfalls bereits die Rede.