Das Verwaltungsgericht lehnt eine einstweilige Verfügung ab, räumt aber eine weitere Klagemöglichkeit ein.

Leonberg - Thorsten Bareither ist bis auf weiteres der Kommandant der Feuerwehrabteilung Leonberg. Zumindest so lange, bis er vom Gemeinderat abberufen und das Gremium der Wahl von Volker Röckle zugestimmt hat und dieser vom Oberbürgermeister ins Amt bestellt wurde. Das geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

 

Allerdings hat das Gericht andererseits eine von Bareither beantragte, sogenannte einstweilige Anordnung gegen seine Abwahl abgelehnt. Diese hatte am 18. Dezember vergangenen Jahres in einer außerordentlichen Abteilungsversammlung stattgefunden – was Bareither als nicht rechtens empfand und das Verwaltungsgericht einschaltete. Der Gemeinderat wollte am 25. Januar in nichtöffentlicher Sitzung über die Abwahl und die Neuwahl entscheiden.

Doch dann ging im Rathaus ein Schreiben des Gerichtes ein, in dem der Stadt nahegelegt wurde, mit der Entscheidung des Gemeinderats so lange zu warten, bis über die Rechtmäßigkeit von Bareithers Abberufung befunden wurde.

Der Blick geht nach vorne

Auf der Jahreshauptversammlung der Gesamtfeuerwehr im Januar, die natürlich auch von dem Thema geprägt war, hatte der Oberbürgermeister die erregten Gemüter besänftigt. „Es ist gut, wenn das Gericht überprüft, ob eine Formalität richtig ist. Für eine Entscheidung des Gemeinderats sehen wir dann klarer und können dann in die Zukunft schauen“, meinte Kaufmann.

Seine Ablehnung der einstweiligen Anordnung hat das Gericht damit begründet, dass Bareither praktisch zu früh rechtliche Schritte gegangen sei. „Es hat aber bisher weder eine Abberufung des Antragstellers durch den Gemeinderat noch eine Zustimmung zur Wahl des neuen Abteilungskommandanten durch den Gemeinderat und dessen anschließende Bestellung durch den Bürgermeister stattgefunden“, heißt es in der Begründung. Erst diese Schritte stellten Verwaltungsakte dar, gegen die Bareither dann vorgehen könnte.

Die am 18. Dezember stattgefundene „Abwahl“ habe nicht zu einer Enthebung aus dem Amt des Abteilungskommandanten geführt. Da sich der Antragsteller folglich noch im Amt befindet, stehe ihm derzeit noch keine Anfechtungsklage oder gegebenenfalls ein Antrag offen, sodass das bisherige gerichtliche Vorgehen gegen die Bestellung des „Konkurrenten“ nicht statthaft sei, argumentiert das Gericht.

Unzumutbare Nachteile?

Eine einstweilige Anordnung könne nur in Anspruch genommen werden, wenn mit einem Verwaltungsakt für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbare Nachteile und irreparable Folgen verbunden wären. Das sei hier nicht der Fall, denn es sei nicht erkennbar, dass es dem Antragsteller nicht zuzumuten wäre, die Bestellung von Volker Röckle als Abteilungskommandanten vorläufig hinzunehmen und dann mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid vorzugehen.

Wie geht es nun weiter? „Wir werden das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates bringen und ich werde dem Gremium empfehlen, die Abberufung zu bestätigen und der Wahl zuzustimmen“, sagt der Oberbürgermeister Martin Kaufmann. „Dann steht es jedem offen, den Klageweg zu betreten“, sagt der Rathauschef. Es sei fair gewesen, alles überprüfen zu lassen. „Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Wir wollen niemandem die Möglichkeit nehmen, etwas zu überprüfen, dann haben auch beide Seiten Rechtssicherheit “, meint Kaufmann.

Thorsten Bareither hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Beschwerde einzulegen. „Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten, aber nicht aufgeben“, sagte er gestern auf Anfrage. Was ihn zu dieser Haltung bewege? „Bisher hat mir noch niemand von der Stadt auch nur ein Gespräch angeboten“, ist er enttäuscht.