Der Streit um den Jazzclub löst an der Leonberger Stadtspitze Solidarität und praktische Hilfe aus, kommentiert LKZ-Redaktionsleiter Thomas K. Slotwinski.

Im juristischen Tauziehen um die Zukunft des Leonberger Jazzclubs ist es nicht so sehr die Erkenntnis einer Fachanwältin, dass der Fall kaum Chancen auf Zulassung beim Bundesgerichtshof hat, die aufhorchen lässt. Die höchste Instanz hat wahrscheinlich tatsächlich über gewichtigere Streitfälle zu befinden. Was aber nach wie vor fassungslos macht, ist die Thematik selbst.

 

Da hat eine sehr engagiert wie professionell vorgehende Kulturinitiative in einer nicht eben mit Kultur reichlich gesegneten Stadt nach langer Suche ein Domizil gefunden. In einem Keller, fernab von Wohnungen, wird Musik gemacht, die in der Lautstärke deutlich unter der eines Schlagerkonzerts liegt.

Große Zustimmung bei den Eigentümern

Die Nachbarschaft stört sich nicht dran, im Gegenteil, der Jazzclub kann sich über eine große Zustimmung in der Eigentümerversammlung des Hauses freuen.

Aber eben nicht über eine vollständige. Ein Ehepaar will die Kultureinrichtung nicht. Und nutzt alle juristischen Mittel, um sie zu verhindern.

Mit rationalen Erwägungen nicht erklärbar

Dass Nutzungsbeschreibungen aus den 70er Jahren längst überholt sind und schon gar nichts mit der gelebten Praxis zu tun haben, mag dem gesunden Menschenverstand einleuchten. Trotzdem beschäftigen sie zwei Gerichte – mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist in der Rechtssprechung nichts Ungewöhnliches.

Durchaus ungewöhnlich ist allerdings, dass es überhaupt so weit kommen muss. Gewiss: An menschlichen Befindlichkeiten sind schon viele gute Dinge gescheitert. Aber dass eine Kultureinrichtung, die für die Attraktivität und das Renommee Leonbergs mehr als zuträglich ist, von zwei Einzelpersonen derart torpediert wird, ist mit rationalen Erwägungen nicht erklärbar.

Drohung mit „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“

Der Gipfel der regelrechten Feindseligkeiten ist der Versuch, das mutmaßlich letzte Konzert im Leo 2000 an diesem Samstag unter der Androhung von „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ zu verhindern. Frithjof Gänger, der Vorsitzende des Jazzclubs, will das Konzert zwar durchziehen.

Doch es könnte sein, dass der Auftritt im Rathaus stattfindet. Als Oberbürgermeister Martin-Georg Cohn am Freitagabend durch unsere Zeitung von der neuerlichen Zuspitzung informiert wurde, hat er spontan das Foyer im Verwaltungsgebäude angeboten. Gänger hat gerne angenommen. Neben der praktischen Hilfe ist es ein starkes Signal für den Jazzclub und gegen Missgunst.