Als erste Gemeinde im Landkreis erlässt Weissach eine Katzen-Verordnung. Beim Tierheim findet man das gut.

Weissach - Die Rechnung ist beeindruckend: Wenn eine einzige Kätzin zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungen bekommt und die Nachfahren sich wiederum vermehren, sind das in zehn Jahren theoretisch 240 Millionen Nachkommen – von einem einzigen Katzenpaar. )Diese Rechnung steht in der Sitzungsvorlage für den Weissacher Gemeinderat. Das Gremium hat sich mit dem Thema beschäftigt und jetzt Maßnahmen ergriffen. Vom 1. Januar an gilt in dem Ort eine neue Katzenschutzverordnung. Wer dann in Weissach eine Katze besitzt, muss sie kastrieren lassen.

 

„Unser Ziel ist es, den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken und zu verbieten, um dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu vermeiden“, erklärt der Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU). Denn Weissach ist einer der Orte, an denen viele wilde Katzen leben. Erst unlängst haben zum Beispiel Helfer des Tierschutzvereins Ditzingen 20 Tiere beim Häckselplatz eingefangen und kastrieren lassen.

Landestierschutzverband fordert Verordnungen

Damit ist Weissach die erste Gemeinde im Landkreis Böblingen, die eine solche Verordnung erlässt. Berglen (Rems-Murr-Kreis) und Schramberg (Kreis Rottweil) waren die ersten Kommunen in Baden-Württemberg, zum 1. Januar folgen nun neben Weissach auch Mönsheim und Heimsheim. Der Landestierschutzverband fordert solche Verordnungen schon lange. „Wir können nicht nachvollziehen, warum nicht mehr Kommunen nachziehen“, sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Martina Klausmann. „Tierschützer müssen sich krumm und buckelig arbeiten, um die Katzen von Hand einzusammeln. Das aber ist ein Kampf gegen Windmühlen.“

Beim Kreis-Tierheim in Böblingen freut man sich ebenfalls über die neue Weissacher Verordnung. „Wir sind aber nicht blauäugig und erwarten, dass damit alle Probleme gelöst sind“, sagt Wolf Eisenmann, der frühere Vize-Landrat, der heute stellvertretender Vorstand des Tierheims ist. Er will deshalb, anders als der Landestierschutzverband, keine politische Forderung an die anderen Städte und Gemeinden erheben, solche Verordnungen zu erlassen. „Durch die Verordnung allein ist das Problem nicht gelöst“, erklärt er.

Dennoch gebe sie Rechtssicherheit für die Tierschützerinnen (im Kreis Böblingen sind das sieben Frauen). Wenn diese versehentlich die Katze eines Halters erwischen, könnte dieser die Tierschützer haftbar machen. Allein im November haben die Tierschützerinnen 35 Katzen ins Tierheim nach Böblingen gebracht, die dort kastriert wurden. 15 davon sind noch in einem Zustand, in dem sie an Halter vermittelt werden können. 15 000 Euro zahlt der Landkreis jedes Jahr für die Kastration der wild streunenden Katzen.

In ländlicheren Gegenden ein Problem

Wie Wolf Eisenmann berichtet, leben diese Tiere vor allem in ländlicheren Gebieten des Landkreises. Neben Weissach sei das auch in Weil der Stadt und in Malmsheim der Fall und im Gäu in Deckenpfonn, Gäufelden und Jettingen.

Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes vor sieben Jahren haben Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, eigene Verordnungen zu erlassen und die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen vorzuschreiben.

In Weissach müssen Besitzer ihre Tiere jetzt mit einem Chip und einer Tätowierung im Ohr versehen. So können Tierschützer und Ordnungsamtsmitarbeiter die Tiere besser zuordnen. In Weissach ist laut der Gemeinde vorgesehen, dass Mitarbeiter des Vollzugsdiensts künftig frei laufende Katzen kontrollieren. Wird ein Halter nicht innerhalb von zwei Tagen ausfindig gemacht, lässt die Kommune die Katzen kastrieren. Die Kosten von 90 bis 120 Euro muss der Halter zahlen.