Als erst dritte Kommune im Land führt Mönsheim eine Pflicht zur Kastration von Katzen ein. Der Landestierschutzverband fordert, dass andere Städte und Gemeinden nachziehen.

Mönsheim - „Ich habe Katzen gern“, betont Simone Reusch, „aber eine Überpopulation von wild lebenden Katzen ist nicht gut.“ Die engagierte Sprecherin der Ortsgruppe Heckengäu des „Bunds für Umwelt und Naturschutz“ hat dabei das Elend dieser Tiere im Blick. Die frei lebenden, scheuen Tiere halten sich häufig in einer Gegend oberhalb des Ortes auf, besonders entlang der direkt an den Wald angrenzenden Buigenrainstraße, wo es in alten Scheunen, Schuppen und leer stehenden Häusern Unterschlupfmöglichkeiten gibt.

 

Simone Reusch ist nicht nur Umweltschützerin, sondern auch Gemeinderätin. Und als solche hat sie jetzt einen Erfolg errungen. Mit ihrer Fraktion, der Unabhängigen Bürgerliste Mönsheim, hat sie beantragt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, was der Gemeinderat genehmigt hat. Damit gibt es jetzt für Katzenbesitzer im Ort eine Pflicht, ihre frei laufenden Tiere kastrieren und sterilisieren zu lassen.

Erste dritte Kommune im Land

Mönsheim ist erst die dritte Kommune in Baden-Württemberg, die das erlassen hat, nach Berglen (Rems-Murr-Kreis) und Schramberg (Kreis Rottweil). Der Landestierschutzverband, der das schon lange fordert, ist begeistert. „Das ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen“, sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Martina Klausmann. Knapp 800 Kommunen in Deutschland haben die Kastrationspflicht schon, aber nur drei in Baden-Württemberg. „Wir können nicht nachvollziehen, warum nicht mehr Kommunen nachziehen“, sagt Klausmann. „Tierschützer müssen sich krumm und buckelig arbeiten, um die Katzen von Hand einzusammeln. Das aber ist ein Kampf gegen Windmühlen.“

Sie meint Tierschützer wie Simone Reusch in Mönsheim. Die Tiere, die häufig krank seien, vermehrten sich unkontrolliert und geben beispielsweise den gefürchteten Katzenschnupfen gleich an ihre Jungen weiter, erklärt sie. Bis zu ihrem oft qualvollen Tod hätten sie eine lange Leidenszeit. Die Tierschützer füttern die Katzen nicht nur auf eigene Kosten. Sie versuchen, die Katzen einzufangen, um sie kastrieren beziehungsweise sterilisieren zu lassen.

Schon 20 Katzen eingefangen

Seit 2015 ist ihr und ihren etwa zehn Mitstreitern das Einfangen allein an der Buigenrainstraße mehr 20 Mal gelungen, berichtete sie jetzt im Gemeinderat. Die Kastration eines Katers kostet rund 80 Euro, die Sterilisation einer Katze etwa 135 Euro. Dazu kommen noch die Tätowierungskosten in Höhe von 22 Euro. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde lägen bei rund 1700 Euro im Jahr.

„Doch wir bewegen uns in einer Grauzone, sind rechtlich nicht abgesichert, wenn wir eine eingefangene Katze kastrieren lassen“, schildert sie das Problem für die im Tierschutz Engagierten. Denn oft könne man nicht ohne Weiteres erkennen, ob es sich um eine Streunerkatze ohne Halter handele oder um eine frei laufende Katze, die einem Katzenhalter gehört.

Appell auch an Katzenhalter

Aber auch nichtkastrierte Hauskatzen mit Ausgang sorgten häufig für unwillkommenen Nachwuchs. Würde man eine solche Halterkatze kastrieren lassen, könnte man eventuell von deren Besitzer wegen Sachbeschädigung verklagt werden.

Mit Fallen fängt Simone Reusch Katzen ein, um sie zum Tierarzt zu bringen. Foto: Arnold
„Das ist ein schwieriges Thema, an das keiner so recht ran will“, konstatiert Reusch. Im Gemeinderat war das Thema umstritten. Der Antrag ging jetzt nur durch, weil sich die Mehrheitsfraktion, die Freien Wähler, bei einer Gegenstimme enthielt, ebenso wie der Bürgermeister Thomas Fritsch. „Die Problematik stelle ich nicht in Abrede, frei laufende Katzen müssen kastriert sein“, sagte Fritsch.

Schon jetzt trägt die Gemeinde die Kosten für die Kastration der frei lebenden Katzen. Und die Kosten könnten sich reduzieren, wenn immer weniger Nachwuchs geboren werde. Der Bürgermeister befürchtet allerdings, dass irgendwann jemand verlange, dass per Verfügung Zwangsmaßnahmen gegen uneinsichtige Katzenhalter erlassen werden.

Neue Verordnung ist Appell an Katzenhalter

Eine kleine Gemeinde wie Mönsheim könne das nicht leisten. Das wolle sie auch nicht, entgegnete Simone Reusch. Mit der neuen Verordnung soll vielmehr an die Katzenhalter appelliert werden, ihre Freigänger-Tiere kastrieren zu lassen, damit diese auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht für unwillkommenen Nachwuchs sorgen. Vom Tierarzt kastrierte Tiere seien leicht an der Tätowierung am Ohr beziehungsweise an einem eingepflanzten Chip zu erkennen, mit dem sie in Datenbanken nachverfolgt werden könnten, erklärte Simone Reusch.

Die Katzenschutzverordnung, die jetzt von der Gemeinde Mönsheim erlassen wird, steht nicht im luftleeren Raum. Der Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes sieht eine solche Möglichkeit für Regelungen vor, die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere verringern, die durch unkontrollierte Vermehrung entstehen können.

Tierschutzgesetz erlaubt kommunale Regeln

Die Landesregierung habe schon 2013 den Kommunen die Aufgabe überlassen, Ausführungen zu diesem Gesetz zu machen, erklärte Reuschs Fraktionskollege Hans Kuhnle. In Berglen wurde laut dem dortigen Bürgermeister Maximilian Friedrich die erste Katzenschutzverordnung im Land erlassen. Ein engagierter Tierschutzverein habe sich dafür eingesetzt, berichtet Friedrich auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Verordnung ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Seit demselben Zeitpunkt gilt ebenfalls in der Schwarzwaldgemeinde Schramberg eine solche Verordnung als Ortsrecht. An diesen beiden orientiert sich auch diejenige von Mönsheim.

Simone Reusch weiß, dass das Problem der frei lebenden und häufig kranken Katzen auch in anderen Gemeinden auftritt. So haben ihre Mitstreiter auch schon in Wurmberg Tiere eingefangen. Die Gemeinderätin hat jetzt den Auftrag bekommen, regelmäßig im Gremium über die Umsetzung und den Erfolg der neuen Bestimmungen zu berichten.