Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim schickt eine Normenkontrollklage an die Stadt. Eine Klägerin stellt die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Südlich der Schwarzwaldstraße“ in Frage.

Weil der Stadt - Der Spatenstich erfolgte vor gut einem Jahr. Die Erschließung des neuen Baugebietes „Südlich der Schwarzwaldstraße“ in Merklingen ist mittlerweile auf einem guten Weg. Die Infrastruktur mit allem, was dazugehört – Straßen, Energieversorgung, Wasser, Abwasser oder Telekommunikation –, nimmt Form an oder ist bereits fertig gestellt. „Wir sind ziemlich weit und wollten im Frühsommer mit allem fertig sein“, sagt Jürgen Katz, Erster Beigeordneter von Weil der Stadt, der unter anderem das Stadtbauamt leitet.

 

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40 Bauplätze sind auf diesem 2,8 Hektar großen Filetstück am südlichen Rand von Merklingen mit Blick in Richtung Weil der Stadt vorgesehen. 1100 Interessenten haben sich bereits bei der Stadtverwaltung auf eine Liste setzen lassen. Die potenziellen Käufer müssen bei dieser großen Nachfrage einen Punktekatalog mit Vergabekriterien erfüllen. Auch die Grundstückspreise stehen bereits fest: Der Quadratmeter wird zwischen 620 und 690 Euro kosten. „Wir hätten uns im nächsten Schritt dran gemacht, in die Vermarktung zu gehen, damit müssen wir aber erst einmal warten“, sagt Jürgen Katz.

Denn jetzt droht Gefahr, dass das Projekt zum vorübergehenden Stillstand kommt. Dieser könnte, je nachdem, wie schnell die bürokratischen Mühlen mahlen, bis zu eineinhalb Jahre dauern, befürchtet Katz. Der Hintergrund: In der Stadtverwaltung ist kürzlich eine Normenkontrollklage des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingegangen. Die Klägerin, die im Besitz eines benachbarten Flurstückes ist, forderte die Stadt noch einmal auf, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans zu überprüfen. „Sie meint, wir hätten bei der Abgrenzung des Gebietes einen Fehler gemacht“, sagt der Erste Beigeordnete, der zumindest nach außen hin ruhig bleibt.

Eine erste Stellungnahme müsse die Stadt nun bis Ende März beim Verwaltungsgerichtshof einreichen. Derzeit prüfe die Stadt, welche Risiken sie eingehen würde, wenn sie die Grundstücke trotz der laufenden Klage vermarkte. „Es ist schwer zu ertragen, wenn wir den Interessenten sagen müssten, dass sich der mögliche Baubeginn noch einmal verzögern könnte, denn da gibt es auch Familien, die drauf warten, dass es endlich los geht“, sagt Jürgen Katz.

Das Gebiet ist in Teilen hoch geschützt

Seit April 2016 laufen nun schon die städtischen Planungen in diesem Baugebiet, das südlich an die Merklinger Schwarzwaldstraße grenzt. Und seit dieser Zeit hatte die Verwaltung schon einige Unwägbarkeiten zu meistern, die bereits zu zeitlichen Verzögerungen geführt hatten. „Eigentlich haben wir das Glück, dass fünfzig Prozent unserer Gemarkungsfläche hoch geschützt ist“, erläutert der Leiter des städtischen Bauamtes. Doch diese Bestimmungen des Landschafts- oder Naturschutzes machen auf der anderen Seite die Planungen auch nicht ganz einfach, wenn es um die Ausweisungen von Baugebieten, geschweige denn um die Suche nach geforderten Ausgleichsflächen an anderer Stelle geht.

Denn dabei wird immer nur eine Aufwertung der jeweiligen Fläche gewertet. „In dieser Hinsicht gibt es bei uns wenig Potenzial“, so der Erste Beigeordnete. Zunächst hätte die Landwirtschaft dran glauben müssen bei dem Plan, nördlich von Schafhausen landwirtschaftliche Flächen in Flachland-Mähwiesen umzuwandeln. Doch dagegen erhoben einige Gemeinderäte Einspruch – mit Erfolg. Schließlich fand man in Hausen eine Alternative. Zudem hat die Stadt 47 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse aufgehängt. Weitere Maßnahmen waren das Anlegen einer Feldhecke und einer Trockenmauer sowie das Pflanzen von 41 neuen Bäumen.

Der Baubeginn gerät außer Sichtweite

Ein weiterer Zeitaufwand seit dem Jahr 2016 war dem Weil der Städter Modell geschuldet, nach dem die Stadt im Vorfeld einer Erschließung alle Grundstücke aufkauft, um keine privaten Flächen mehr entwickeln zu müssen.

Jetzt schienen alle Hürden aus dem Weg geräumt. Der Baubeginn war schon in Sichtweite. Doch dabei hat die Stadt Weil der Stadt die Rechnung ohne die aktuelle Klägerin gemacht.