Im Kreis Böblingen liegt die Inzidenz stabil unter 50. Die Gastronomie darf bis 1 Uhr geöffnet haben, Schüler können eine negative Testbescheinigung aus ihrer Schule nehmen.

Leonberg - Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die ab kommenden Montag, 7. Juni, auch im Landkreis Böblingen weitere Lockerungen zulässt. Neu ist, dass bei Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zugleich alle Erleichterungen der sogenannten Öffnungsstufe 3 gelten. Im Kreis Böblingen ist das seit 30. Mai der Fall. Und deshalb wird ab Montag gelockert.

 

Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen

So dürfen Gastronomen ihre Gäste bis 1 Uhr bewirten. Im Spitzen- und Amateursport sind Wettkämpfe mit bis zu 500 Zuschauern im Freien und bis 250 Zuschauern innen erlaubt. Diese Zuschauerregelung gilt auch bei Kulturveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen. Die Regel, dass eine Person pro 10 Quadratmeter zulässig ist, gilt für Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder und Messen.

Ebenfalls neu sind Lockerungen unter dem Inzidenzwert von 35, wenn dieser fünf Tage lang unterschritten wird. Der Landkreis Böblingen liegt derzeit ganz knapp darüber. Ist dieser Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, entfällt laut der neuen Corona-Verordnung die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, et cetera).

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Wo noch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, können Schülerinnen und Schüler dafür künftig generell auch eine Testbescheinigung aus ihrer Schule nehmen. Der dortige Test darf laut neuer Verordnung allerdings nicht mehr als 60 Stunden zurückliegen. Diese negativen Testbescheinigungen gelten für alle Angebote, die mit einer Testpflicht verbunden sind, etwa der Vereinssport.

Kindergeburtstage sind möglich

Bei einer Inzidenz unter 50 sind, wie bislang, Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt, wobei Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Neu ist nun, dass dazu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen dürfen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.