Wie funktioniert die unechte Teilortswahl – und rüttelt die Gemarkungsverschiebung in Weil der Stadt daran?

Weil der Stadt - Die unechte Teilortswahl, eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht Baden-Württembergs, soll sicherstellen, dass auch kleine Teilorte hinreichend in Gremien vertreten sind. Sie wurde im großen Stile eingeführt, als im Zuge der Gemeindereform in den 1970er-Jahre viele Orte zusammenwuchsen. Bei der unechten Teilortswahl werden ein oder mehrere Teilorte zu Wohnbezirken zusammengefasst, die bei der Wahl jeweils eine eigene Liste erhalten. „Unecht“ nennt man das, weil Stimmberechtigte nicht zwingend Kandidaten aus dem eigenen Wohnbezirk wählen müssen.

 

Stadt muss nicht auf 26 Sitze hochgehen

In der Keplerstadt entfallen auf den Wohnbezirk Weil der Stadt neun Sitze, auf Merklingen sieben, auf Schafhausen drei, auf Münklingen zwei und auf Hausen einer. Festgelegt wurde das erstmals in der Hauptsatzung von 1980, proportional zum Bevölkerungsanteil – so lebten damals rund 43 Prozent der Bürger im Teilort Weil der Stadt, dieser bekam mit neun Sitzen knappe 41 Prozent aller Sitze. Abgesehen von Ausgleichsmandaten hat der Weiler Gemeinderat 22 Sitze. Diese Zahl legt die Gemeindeverordnung des Landes Baden-Württemberg für Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 10 000 und 20 000 fest.

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Die Keplerstadt, die aktuell gute 19 000 Einwohner hat, könnte mit dem geplanten Zuwachs in den Gebieten Häugern-Nord und Alte Gärtnerei die 20 000er-Marke knacken. Für Städte mit dieser Einwohnerzahl sieht die Gemeindeverordnung 26 Sitze vor. Würden die Sitze dann erneut proportional zu den Bewohnern der Teilorte aufgeteilt, könnten auf den Teilort Weil der Stadt rund die Hälfte der Sitze entfallen. Das muss aber nicht passieren: Laut Gemeindeordnung kann ein Gemeinderat auch die nächstniedrige Zahl der Sitze wählen – oder sogar eine Zahl, die dazwischen liegt. „Wir haben seit Jahren 22 Sitze“, kommentiert der Hauptamtsleiter, Jürgen Brändle. „Daran wird sich, denke ich, nicht so schnell etwas ändern.“

Aufteilung nach Siedlung, nicht Gemarkung

Die 900 Bewohner des Gebiets Häugern-Nord werden, so die Stadtverwaltung, ohnehin in jedem Fall zum Wohnbezirk Weil der Stadt gehören – auch wenn das Gebiet auf Merklinger Gemarkung liegen würde. Grundlage für diese Argumentation ist ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1989. Dieses besagt, dass innerhalb einer geschlossenen Siedlung, in der keine räumlich getrennten Ortsteile zu erkennen sind, eine Einteilung in mehrere Wohnbezirke unzulässig ist.