Der Landrat fordert zudem mehr Transparenz und Nachbesserungen durch das Land.

Kreis Böblingen - „Wir halten an unserer Strategie fest“, hatte der Böblinger Landrat Roland Bernhard noch in der vergangenen Woche betont, als es um die Impfstrategie des Kreises ging. Die sah vor, dass das Kreisimpfzentrum in Sindelfingen vorerst bis Mitte Februar zu bleibt und die Mitarbeiter stattdessen als mobile Impfteams die Alten- und Pflegeheime besuchen. Dem Landrat blieb auch gar nichts anderes übrig, es gab schlicht nicht genügend Impfstoff. Nur die größten Landkreise mit über 500 000 Einwohnern dürfen zwei Impfzentren betreiben und erhalten dafür die doppelte Menge an Dosen. Böblingen jedoch liegt knapp darunter.

 

Sozialminister: Zahl der Impfdosen wird nicht erhöht

Bernhard hatte sich deshalb bereits Mitte Januar mit dem Landrat des Rems-Murr-Kreises an den Sozialminister Manne Lucha gewandt und um mehr Impfdosen für größere Landkreise gebeten. Dem erteilte der Sozialminister nun eine Absage. Demnach befinden sich beide Kreise als Teil des Ballungsraums Stuttgart in einer vergleichsweise komfortablen Situation: In der Nähe befinden sich das mehrere zentrale Impfzentren und weitere in anderen Kreisen. Die Bürgerinnen und Bürger seien wesentlich besser versorgt als viele Flächenkreise außerhalb der Region Stuttgart, so Lucha.

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Dennoch gibt es nun Hilfe: Die mobilen Impfteams aus Stuttgart sollen in den beiden Kreisen verstärkt unterwegs sein. Roland Bernhard freute sich über die Nachricht und schätzt, mit den Erstimpfungen in den Seniorenheime Mitte Februar fertig zu sein.

Landrat fordert ein gleichmäßiges Vorgehen

Noch offen sei allerdings, so Roland Bernhard weiter, die Forderung nach Transparenz, was die Zahlen aller Geimpften angeht. „Wir wissen nicht, wie viele Menschen im Kreis Böblingen geimpft sind.“ Jeder müsse aber bei der Impfung, egal wo, seine Postleitzahl angeben. Nur mit der Offenlegung dieser Daten seien Nachsteuerungen möglich, um landesweit gleichmäßig voranzukommen.

„Es ist nicht geklärt, was passiert, wenn einzelne Kreise mit der ersten Personengruppe durch sind“, sagt Bernhard. „Dürfen diese dann mit der nächsten Personengruppe weitermachen?“ Gemäß der Reihenfolge, die seitens des Bundes vorgegeben ist, dürften Einzelne nicht zur nächsten Stufe übergehen, wenn andere noch nicht fertig sind. „Es bedarf hier einer Nachsteuerung, die aber nur geht, wenn wir die Zahlen kennen.“ Roland Bernhard sieht hier das Land in der Pflicht.