In Falle Weil der Stadts muss nun zunächst das Landratsamt entscheiden, ob es dem Widerspruch stattgibt. Epple fordert nämlich die Annullierung und Wiederholung der Wahl. Falls das Landratsamt den Widerspruch abweist, könnte Epple beim Verwaltungsgericht dagegen klagen – so, wie er es in Rutesheim getan hatte. Das scheint wahrscheinlich, denn schon in seinem Widerspruchsschreiben kündigt er an, notfalls vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. „Die Gleichstellung bedarf dringend einer Klärung auf nationaler Ebene“, erklärt er unserer Zeitung.
Kosten hat er deshalb nicht viele. 200 Euro kostet der Widerspruch beim Landratsamt. Alles in allem, schätzt er, habe ihn das Verfahren in Rutesheim 450 Euro gekostet. „Rechtsanwälte verlangen von mir nichts“, behauptet er. „Es hat einen gewissen Werbeeffekt, einen Helmut Epple vertreten zu dürfen.“
Handfeste Auswirkungen
Christian Walter wäre dann vom 2. November an nur Amtsverweser. Dass das handfeste Auswirkungen haben kann, zeigt ein Fall in Villingen-Schwenningen. Mit 19 zu 18 Stimmen hatte der dortige Gemeinderat im Oktober 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Oberbürgermeister Jürgen Roth (CDU) durfte nicht mitstimmen, weil er nach einer Wahlanfechtung von Fridi Miller nur Amtsverweser war. Hätte er mit abstimmen können, hätte Roth mit seiner Stimme die Ausrufung des Klimanotstandes blockieren können – was er laut eigenem Bekunden getan hätte.