Ab sofort müssen nur positiv getestete Kinder zuhause bleiben. Der Rest darf weiter in die Schule oder Kita gehen – auch bei mehr als fünf Fällen pro Klasse oder Gruppe.

Kreis Böblingen - Wie viele Kitas und Schulen im Kreis Böblingen sind aktuell von positiven Coronafällen betroffen? Seit Mittwoch kann das Gesundheitsamt des Landkreises diese Frage nicht mehr beantworten, denn seitdem gilt eine neue Regelung, nach der nur noch positiv getestete Kinder in Quarantäne müssen. Der Rest darf die Einrichtung weiterhin besuchen. „Das Gesundheitsamt bekommt die Meldungen, jedoch können diese den Einrichtungen nicht zugeordnet werden“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes.

 

Quarantäne nur noch bei Positiv-Test

Wenn in einer Kita oder Schulklasse mehr als fünf Corona-Infektionen festgestellt wurden, hatte das Gesundheitsamt bisher alle Kinder der betroffenen Gruppe oder Klasse in Quarantäne geschickt. Nach den neuen Handlungsrichtlinien, die jetzt gelten, findet diese Absonderung der gesamten Kitagruppe oder Klasse nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Kinder müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Kinder, die nicht positiv getestet wurden, dürfen weiterhin die Schule oder Kita besuchen.

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Was weiterhin gilt: Die fünftägige Testpflicht in den Einrichtungen, laut der nicht genesene und nicht geimpfte Kinder nach Bekanntwerden eines Coronafalls fünf Tage in Folge nachweisen müssen, dass sie sich nicht mit dem Virus infiziert haben.

Schließung nur im Ausnahmefall

„Das Gesundheitsamt ordnet nur in Ausnahmefällen die Schließung einer Einrichtung an“, erklärt Anna Leher, Leiterin des Böblinger Gesundheitsamtes, mit Blick auf die bisherigen Regelungen. „Wir ordnen lediglich die häusliche Quarantäne für einzelne Personen an.“ Das habe aber auch teils zur Folge gehabt, dass seitens des Trägers die ganze Einrichtung geschlossen werden musste. Mit den neuen Richtlinien sollte sich das jetzt nur noch selten ergeben, sagt Leher.

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Rund um die Test- und Quarantäneregelungen würden das Gesundheitsamt weiterhin viele Frage erreichen, so das Landratsamt. Unsicherheit gebe es etwa immer wieder um die Quarantäne-Bescheinigung: Für diese brauche es unbedingt einen offiziellen Schnell- oder PCR-Test, ein Selbsttest reiche als Nachweis nicht. Für die Genesenen-Bescheinigung, die Apotheken ausstellen können, wird der Nachweis durch einen PCR-Test benötigt.