Die Stadt nimmt die Klage gegen die Ergebnisse des Zensus von 2011 zurück – zähneknirschend.

Rutesheim - Wenn man ein totes Pferd reitet, steigt man am besten ab.“ So formuliert die Rutesheimer Bürgermeisterin Susanne Widmaier den Beschluss des Gemeinderates und der Verwaltung, die Klage gegen des Bescheid des Zensus 2011 zurückzunehmen. Die Stadt gehörte auch zu den Kommunen, die dagegen gerichtlich vorgehen wollten, dann aber gewartet haben, wie das Bundesverfassungsgericht im Fall der Klage von Berlin und Hamburg gegen die damalige Volkszählung entscheidet. Die Richter befanden, dass die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden verfassungsgemäß bestimmt wurden.

 

Weniger Geld in der Stadtkasse

„Beim Zensus zum 9. Mai 2011 hat das Statistische Landesamt unsere Einwohnerzahl mit 9764 Einwohnern und damit um 501 weniger als unsere amtliche Fortschreibung von 10 265 festgestellt“, sagt der Erste Beigeordnete Martin Killinger. Ähnlich erging es Renningen, Weil der Stadt, Holzgerlingen. „Einwohnerverluste bedeuten für die betroffenen Kommunen rund 800 Euro pro Einwohner und Jahr weniger Geld“, rechnet die Bürgermeisterin vor. Auch wenn diese im Finanzausgleich des Landes durch eine nachträgliche Übergangsregelung 2014 und 2015 etwas abgefedert und erst ab 2016 die neuen Einwohnerzahlen voll berücksichtigt wurden.

Die Kritik in Rutesheim beruht darauf, dass der Gesetzgeber beim Zensus 2011 zwei Erhebungsmethoden festgelegt hatte. Diese haben bei den Städten und Gemeinden unter und über 10 000 Einwohner sehr auffällige Abweichungen verursacht. In Baden-Württemberg hatten durch den Zensus die 53 Kommunen zwischen 10 000 und 12 000 Einwohnern ein achtmal größeres Einwohner-Minus, als die 63 Orte mit 8000 bis 10 000 Einwohnern.

Aufwendige Fragebögen

Bis zu 10 000 Einwohnern wurde beim Zensus nur eine Frage nach der Zahl der Personen im Gebäude gestellt. Bei Abweichungen der Zahl zum Melderegister wurde einzeln nachgefragt. Ab 10 000 Einwohnern war es eine Stichprobe in durchschnittlich zehn Prozent der Haushalte und dabei hatten die Haushalte pro Person einen Bogen mit 45 Fragen auszufüllen.

„Wie uns viele Bürger erklärt haben, war ihnen nicht bekannt, dass jeder ausgefüllte Fragebogen für eine hier wohnende Person als Einwohner der Stadt gezählt wird und Differenzen zum Melderegister zehnfach multipliziert werden“, erläutert Killinger. Um sich den Aufwand für das Ausfüllen der weiteren Bögen mit 46 Fragen für ihre noch hier wohnenden volljährigen Kinder zu ersparen, haben manche Haushaltsvorstände darauf verzichtet. Das hat sich aufgrund der Zensus-Methodik gleich zehnfach negativ auf die Einwohnerzahl ausgewirkt.

Diese Problematik verdeutliche, dass die Arbeit der Erhebungsstelle ausschlaggebend sei, so Killinger. 2011 waren die Erhebungsstellen für Kommunen bis 30 000 Einwohner beim Landratsamt eingerichtet. „Bei der Volkszählung 1987, die noch eine Vollerhebung war, durften wir eine eigene Erhebungsstelle einrichten und wir hatten seinerzeit ein Plus von 57 Einwohnern“, sagt Killinger im Rückblick.

Wie soll es weitergehen?

Deshalb wurde beim Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg – diese unterstützen diese Forderung – nachgefragt, für den Zensus 2021 eine eigene Erhebungsstelle einrichten zu dürfen. Eine solche muss aber, wie schon 1987, aus Datenschutzgründen von der Stadtverwaltung räumlich, personell und organisatorisch völlig abgeschottet sein.