Am 11. März ist Bürgermeisterwahl. Die Bürgerinitiative ist unzufrieden mit der Ausschreibung.

Wimsheim - Am 11. März wird in Wimsheim der Bürgermeister gewählt. Dies hat jetzt der Gemeinderat beschlossen. Erster Bewerber ist Amtsinhaber Mario Weisbrich. „Ich möchte meine Ideen auch in den nächsten acht Jahren einbringen“, unterstrich der 44-Jährige.

 

Er habe dazu beigetragen, die Gemeinde in ihrer positiven Entwicklung voranzubringen, erklärte Weisbrich in knappen Worten und das Amt des Bürgermeisters mache ihm „immer noch viel Spaß und Freude“. Dass der Umgang mit Teilen des Ratsgremiums für den dreifachen Familienvater nicht immer ein Zuckerschlecken ist, wurde nun noch einmal mehr deutlich. „Das Klima in der Gemeinde ist vergiftet“, meinte Klaus Bohnenberger von der Freien Wählervereinigung sogar ein wenig resigniert.

Gegenwind von der BI-Fraktion

Grund dafür waren Vorwürfe aus den Reihen der Fraktion Liste Bürgerinitiative (BI), die die Position des Bürgermeisters „bestmöglich“ besetzen wollten. Er sei mit der Amtsführung von Mario Weisbrich nicht zufrieden, sagte Stefan Döttling. Seine Fraktionskollegen äußerten ihren Unmut insbesondere über die von der Verwaltung vorgelegte Stellenausschreibung, die am 15. Dezember im Staatsanzeiger erscheinen soll. Die Gemeinde müsse darin attraktiver erscheinen, um mögliche Bewerber anzulocken, meinte Holger Lehmann und legte einen Alternativentwurf vor, der in blumigen Worten die Wimsheimer Schokoladenseiten schildert. „Da sind wir nicht mutig“, konterte Hauptamtsleiter Reinhold Müller und verwies auf die Rechtssicherheit der mit dem Gemeindetag abgestimmten eigenen Version.

Es bleibt bei der Verwaltungsvorlage

Die BI wollte außerdem den Absatz „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ streichen. „Der Satz gehört rein“, hielt Axel Weinstein aus der Bürger-für-Wimsheim-Fraktion dagegen und verwies auf die von der BI sonst immer wieder geforderte Transparenz. Mit sieben zu vier Stimmen bei einer Enthaltung votierte das Gremium nach hitziger Diskussion schließlich für die Verwaltungsvorlage. Fixiert wurde ebenso der 25. März als möglicher Neuwahltermin, falls im ersten Durchgang keiner der Bewerber die notwendige 50-Prozent-Mehrheit erreicht. Über eine mögliche öffentliche Kandidatenvorstellung entscheidet der Gemeindewahlausschuss je nach Sachlage kurzfristig.

Die gleiche Frontstellung brachte eine mit der kommenden Bürgermeisterwahl zusammenhängende Anpassung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt. In dessen redaktionellem Teil dürfen zukünftig drei Monate – statt vormals acht Wochen – vor einer Wahl keine Ankündigungen und Berichte von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Gemeinderatsfraktionen zur Wahl mehr enthalten sein. Die Verwaltung folgte mit der Änderung der Empfehlung des Städtetages, um möglichen Wahlanfechtungen von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.