Da sich in den Häusern an den Heimsheimer Weinbergen häufig Menschen aufhalten, bekommen die Wege dort jetzt Namen, damit Rettungskräfte sie besser finden.

Heimsheim - Die viel umstrittenen Weinberge im Süden von Heimsheim haben es einmal mehr ins Licht der Öffentlichkeit geschafft. Lange war es ruhig um die Häuser an den Aussichtshängen. Ein erschwerter Rettungseinsatz beschert der ohnehin schon kuriosen Geschichte nun eine neue Dimension. Die drei großen Feldwege, an denen eigentlich gar niemand wohnen darf, sollen fortan eine eigene Bezeichnung erhalten: Unterer Weinbergweg, Mittlerer Weinbergweg und Oberer Weinbergweg – samt offiziellen Straßenschildern. Den Heimsheimer Gemeinderäten schmeckte dieser Vorstoß gar nicht. Die Verwaltung lenkte ein: Eine Vergabe von Straßennamen bedeute nicht, dass das Wohnen dort legitimiert werde.

 

Vollwertige Häuser mit Küche und Bad

In den Weinbergen stehen einige kleinere und größere Häuschen, in denen man sich zeitweilig aufhalten darf, etwa übers Wochenende. Dauerhaftes Wohnen ist dort aber nicht erlaubt. Im Laufe der Jahrzehnte hat es sich offenbar so eingeschlichen, dass manche dieser Häuser längerfristig oder sogar durchgehend bewohnt werden, ohne dass die Bewohner dort gemeldet sind. „Das sind zum Teil richtige Häuser mit vollwertigen Küchen, Bädern und Schlafräumen“, erklärte der Heimsheimer Bauamtsleiter Andor Varszegi. Vor einigen Jahren, lange vor seiner Zeit, war die Geschichte ziemlich hochgekocht und ging durch mehrere Medien. Anlass waren Schwarzbauten und das komplette Überbauen von öffentlichen Wegen. Danach wurde es, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, wieder ruhig um den Hügel im Süden der Schleglerstadt. Bis das Landratsamt mit einer Bitte auf die Stadt zukam.

Rettungskräfte können ein Haus nur schwer finden

„Das Vermessungsamt des Enzkreises bittet die Stadt Heimsheim darum, in den Weinbergen Lagebezeichnungen einzuführen“, heißt es in der Erläuterung des Bauamtsleiters. Anlass ist eine derzeitige Katastervermessung, bei der eine genaue Lagebezeichnung der aufgenommenen Gebäude erfolgt. „Sinn und Zweck von Lagebezeichnungen ist unter anderem die Orientierung und das schnelle Auffinden des Grundstückes in Notsituationen, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr.“ In der Regel würden Nicht-Wohngebäude nicht mit so einer Lagebezeichnung versehen, vor allem nicht mit einer Hausnummer. „Im Falle der Weinberge muss jedoch von häufigem und längerem Aufenthalt von Personen ausgegangen werden.“ Ein konkreter Anlass war ein tatsächlicher Rettungseinsatz in den Weinbergen, bei dem die Einsatzkräfte das betreffende Haus nur sehr schwer finden konnten.

Der Vorschlag der Stadt stieß im Gemeinderat zunächst auf Unverständnis. Die Politiker prangern das Wildwohnen in den Weinbergen seit Jahren an, einige haben selbst ein Häuschen dort. „Es darf nicht suggeriert werden, dass da eine Bewohnbarkeit gewünscht und üblich ist“, betonte Gaby Wulff von den Bürgern für Heimsheim. „Da wohnen Leute, obwohl das nicht erlaubt ist, da geht es um Annektierung von Grundstücken, um Zäune, die da nicht hingehören, und mehr.“ Uwe Braun (CDU) echauffierte sich: „Und dafür bekommen die jetzt noch eine eigene Hausnummer.“ Bürgermeister Jürgen Troll versuchte, einzulenken: „Man darf das nicht vermischen.“ Zunächst gehe es nur um die Vergabe von Straßennamen. Das bedeute nicht, dass die Häuser dort auch automatisch eine Hausnummer bekommen. Wo illegal gebaut oder gewohnt werde, müsse die Stadt auch keine Hausnummern vergeben.

Der Ball liegt beim Landratsamt

Zuständig ist der Landkreis

Was das Vorgehen gegen die illegalen Anwohner betrifft, sind der Stadt weitgehend die Hände gebunden. „Zum einen können wir gar nicht mit Gewissheit sagen, um wie viele Häuser und Personen es überhaupt geht, weil sie dort nicht gemeldet sind“, erklärt Andor Varszegi. Zum anderen habe die Stadt hier keinerlei Handhabe, zuständig ist das Landratsamt. „Das wurde schon oft gemeldet, dass es dort Schwarzbauten gibt.“ Allerdings kam keine wirkliche Reaktion. „Man müsste sich noch mal alles anschauen, wo was gebaut wurde und ob das so genehmigt wurde oder ob man dagegen wirklich vorgehen müsste.“ Doch selbst dann liege der Ball beim Landratsamt des Enzkreises.