Weissachs Ex-Bürgermeisterin muss sich wegen Verfehlungen im Amt verantworten. Sie legt Berufung ein.

Weissach - In ihrer Amtszeit als Weissacher Bürgermeisterin habe Ursula Kreutel „objektiv gegen eine zu ihren eigenen Dienstaufgaben gehörende Kernpflicht verstoßen“. Das urteilen die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Und nicht nur das: Sie habe „ihre als Bürgermeisterin obliegenden originären Amtspflichten missachtet“.

 

Damit liegt das lange erwartete Urteil gegen Ursula Kreutel vor. Die ehemalige Bürgermeisterin – im Amt von 2006 bis 2014 – muss 223 000 Euro bezahlen. Rechtskräftig ist es noch nicht, Kreutel will beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Urteil vorgehen und Berufung einlegen. „Wir halten diese Forderung für nicht gerechtfertigt“, sagte sie am Freitag gegenüber unserer Zeitung. Mit Blick auf die weiteren juristischen Schritte will sie sich aber nicht näher äußern.

Für den Moment haben haben Weissachs heutiger Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) und die Gemeinderäte mit dem Urteil einen Etappensieg errungen. Denn sicher war es keineswegs, dass Kreutel zur Kasse geben wird. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde in Baden-Württemberg juristisch erfolgreich gegen ihren früheren Rathauschef vorgeht.

Kämmerer ebenfalls beschuldigt

Konkret ging es in dem Verfahren um mutmaßliche Unzulänglichkeiten in der Finanzverwaltung des Rathauses. Angeklagt war deshalb auch der langjährige Kämmerer Horst Haindl, der wegen einer Erkrankung aber nicht zu der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erschienen ist.

Schon am 28. Mai hatte die Verhandlung stattgefunden. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor. Streitpunkt war vor allem das Honorar des früheren Fellbacher Kämmerers Karl-Heinz Föll, den Töpfer engagiert hatte, nachdem er 2014 Bürgermeister von Weissach wurde. Seit November 2015 war Föll dann fast vier Jahre lang täglich im Weissacher Rathaus, um wieder Klarschiff in die offenbar miserable Finanzbuchhaltung der Gemeinde zu bringen. 3798,5 Stunden hatte der Ruheständler am Ende gebraucht. Kostenpunkt: 214 219,71 Euro. Dazu kommen kleinere Verträge mit Wirtschaftsberatern in Höhe von 8000 Euro.

Genau diese Summe, also rund 223 000 Euro, wollten sich Daniel Töpfer und die Gemeinderäte nun von Ursula Kreutel und Haindl zurückerstreiten. Das Argument: „Wären die Jahresabschlüsse ordnungsgemäß erstellt worden – wie dies regelmäßig auch allen anderen Kämmerern in anderen Gemeinden gelingt –, wären die geltend gemachten Schäden nicht entstanden“, heißt es in der 46-seitigen Klageschrift, die der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Sennekamp verfasst hatte.

Und wäre Kreutel ihrer Organisationspflicht nachgekommen, „wären die Aufwendungen für die Beratungsverträge überhaupt nicht notwendig gewesen“. Sennekamp weiter: „Selbst für einen Laien war hier offensichtlich, dass etwas getan werden musste.“

Letzter Jahresabschluss betraf das Rechnungsjahr 2002

Der Anwalt meint die Situation in der Kämmerei. Die sind in dem 64 Seiten umfassenden Urteil genau aufgelistet: „Der letzte festgestellte Jahresabschluss betrifft das Rechnungsjahr 2002“, heißt es da zum Beispiel. Jahresabschlüsse müssen Gemeinden eigentlich jedes Jahr aufstellen, damit klar ist, wie hoch ihr Vermögen ist. Das aber war in Weissach über lange Jahre hinweg versäumt worden – trotz zahlreicher Ermahnungen der „Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg“.

Ursula Kreutel hatte in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erklärt, als Bürgermeisterin für die Führung der Finanzbücher gar nicht zuständig zu sein. Das habe sie nicht als ihre originäre Aufgabe, sondern als die des Kämmerers, begriffen.

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Horst Haindl habe sie stets als loyalen Mitarbeiter wahrgenommen und sie sei davon ausgegangen, dass er die Rückstände bereinigen werde und hierzu auch die Fähigkeit besitze. Das sehen die Stuttgarter Richter allerdings anders. „Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Jahresabschlüsse hat der Bürgermeister zu verantworten“, schreiben sie im Urteil.

Einstimmiger Ratsbeschluss

Im Dezember 2017 bereits hatte die Gemeinde Weissach die Klageschrift nach Stuttgart senden lassen. „Einstimmig“ habe sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Vergangenheit auch juristisch aufzuarbeiten und Ursula Kreutel in Regress zu nehmen, berichtet Daniel Töpfer.

Den Schaden durch die Missstände setzt der Bürgermeister weit höher an. Fünf Millionen Euro, so Töpfer, habe die Gemeinde im Laufe der Jahre verloren, etwa wegen vergessener Skontoabzüge oder weil die Gemeinde ihr Geld zinslos auf einem Tagesgeldkonto liegen ließ.

„Der Gemeinderat hat sich aber entschieden, nur die Mehraufwendungen der Honorarkosten einzufordern“, berichtet der Bürgermeister.

Er sieht in dem Verfahren ein Beitrag zur „Befriedung“ in Weissach. Sein harter Kurs bei der Aufklärung der Vergangenheit ist schließlich nicht unumstritten im Ort. „Jetzt hat aber auch die in Deutschland hoch angesehene Gerichtsbarkeit die Missstände festgestellt“, sagt Töpfer. „Ich glaube und hoffe, dass man das akzeptiert.“ Er könne sich nur schwerlich vorstellen, dass die zweite Instanz anders entscheidet.