Der Weissacher Gemeinderat überprüft die Akten zu den Anleihen bei der insolventen Bank.

Weissach - Die Hoffnung von Weissachs Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU), das Landratsamt würde im Zuge einer Sonderprüfung zeitnah klarstellen, ob die Gemeindeverwaltung bei den Greensill-Anleihen Fehler gemacht hat oder nicht, wird sich nicht erfüllen. Die Gemeinde hatte am 24. März bei der Rechtsaufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Nun ist klar: Aus rechtlichen Gründen kann das Landratsamt dem Anliegen nicht nachkommen. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Böblinger Landrat Roland Bernhard (parteilos) an Innenminister Thomas Strobl (CDU) gerichtet hat. Durch die Pleite der Bremer Greensill-Bank droht Weissach ein Verlust von 16 Millionen Euro.

Überprüfung der Akten

Der Landrat bittet nun stattdessen das baden-württembergische Innenministerium, die Gemeindeprüfanstalt zu beauftragen, die Überprüfung der Weissacher Akten vorzunehmen. „Nur das Innenministerium oder das Regierungspräsidium können dies beauftragen“, erklärt Bernhard. „Der Landkreis Böblingen ist als Kommunalaufsichtsbehörde zuständig für die Kontrolle der kommunalen Haushalte. Die Überprüfung der Geldanlagen der Städte und Gemeinden fällt hingegen nicht in unsere Verantwortung“, verlautet das Landratsamt in einer Presseerklärung.

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Bernhard will sich nun gleichwohl für die Aufklärung im vorliegenden Fall einsetzen und „für die Zukunft erreichen, dass solche Fälle wie in Weissach nicht wieder vorkommen“. Angesichts von rund 50 bekannten Greensill-Schadensfällen will er deshalb bei Innenminister Strobl erreichen, dass eine landesweite Regelung bezüglich kommunaler Geldanlagen und ihrer Sicherung erlassen wird. „Hiervon hat das Innenministerium im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung bis heute abgesehen“, schreibt der Landrat an Strobl. Die im Zuge des Greensill-Skandals aufgetreten Fälle zeigten, „dass dringender Handlungsbedarf besteht“.

Verordnung soll Handlungsorientierung bieten

Eine solche Verordnung sollte nach Ansicht von Roland Bernhard „den Städten und Gemeinden aktuell definierte, ermessenslenkende Leitlinien geben, ohne sie in ihrer Selbstverantwortung zu sehr einzuschränken“. Unter anderem soll die Verordnung den Kommunen bei der „laufenden Risikobetrachtung“ Handlungsorientierung bieten sowie sicherstellen, dass die zuständigen kommunalen Gremien in die jeweiligen Anlagestrategien eingebunden sind.

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Gerade auch die Frage der Risikobetrachtung bei laufenden Anleihen hatte in Weissach zuletzt für heftige Kritik an den Verantwortlichen im Rathaus gesorgt. So hatte die europäische Rating-Agentur Scope das Geldhaus im Herbst 2020 schon von A- auf BBB+ herabgestuft, als Weissach 1,5 sowie eine Million Euro dort angelegte. Die Gemeinde verwies in dem Zusammenhang darauf, von der Herabstufung erst im März 2021 erfahren zu haben. Nicht zuletzt deshalb hatten die Gemeinderatsfraktionen der Grünen und der Unabhängigen Liste (UL) Akteneinsicht des Gemeinderats beantragt. Dies soll nun laut dem Bürgermeister Daniel Töpfer geschehen.

Negativzinsen auf Haushaltsreserven

Aufgrund der aktuellen Kapitalmarkt-Situation stehen die deutschen Kommunen, die wie Weissach das Glück haben, über Haushaltsreserven zu verfügen, derzeit vor einem Dilemma: Wer seine liquiden Geldmittel bei einer öffentlichen Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft deponiert, muss dafür in aller Regel Negativzinsen bezahlen.

Bei Privatbanken, die nach wie vor einen gewissen, wenngleich meist sehr niedrigen Zins, anbieten, ist das Risiko ungleich höher. Hier sind die Einlagen seit 2017 nicht mehr durch die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken vor Totalverlust geschützt. Weissach hatte rund ein Viertel seiner Rücklagen bei der Greensill-Bank angelegt.