Weil der Stadt - Im Rechtsstreit zwischen dem Naturschutzbund (Nabu) Deutschland und dem Landkreis Calw hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Donnerstag einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Damit muss der Landkreis Calw alle Baumfäll- und Rodungsarbeiten und alle Räumungsarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen Calw und Weil der Stadt sofort einstellen, bis ein Urteil über den Eilantrag des Nabu vorliegt.
Weil der Stadt Beschluss: Calw darf nicht roden
Von flo 05.12.2016 - 12:00 Uhr