Erneuter Paukenschlag bei der Suche nach einem neuen Ersten Bürgermeister.

Leonberg - Paukenschlag im Tauziehen um die Neubesetzung der Position des Ersten Bürgermeisters: Obwohl am Montagabend der Leonberger Gemeinderat hinter verschlossenen Türen mit 18 zu 14 Stimmen beschlossen hatte, die Wahl am Dienstagabend wie geplant durchzuführen, hat der Oberbürgermeister am späten Nachmittag die Abstimmung verschoben. Der Grund: Ein Leonberger Bürger hat gegen die Durchführung geklagt.

 

„Ich habe um 15.48 Uhr ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes Stuttgart bekommen“, erklärte Martin-Georg Cohn im Gespräch mit unserer Zeitung. Demnach habe eine Klägerin beim Verwaltungsgericht auf 31 Seiten den „Antrag auf eine einstweilige Anordnung“ gestellt, die Wahl zu verschieben, weil die Position nicht nach dem „ortsüblichen Ausschreibungsverfahren“ veröffentlicht worden wäre. Im Klartext: Weil die Stellenanzeige nicht im städtischen Amtsblatt erschienen ist, habe der Kläger keine Gelegenheit gehabt, von der Ausschreibung zu erfahren, um sich eventuell zu bewerben. Das sei ein Fall von Benachteiligung.

12 Minuten Zeit für eine Antwort

Das Gericht hat nach Angaben des Oberbürgermeisters die Stadt Leonberg darum gebeten, die Wahl zu verschieben oder aber deren Stattfinden bis Dienstag, 16 Uhr, also binnen zwölf Minuten, schriftlich zu begründen. Cohn hat sich für die erste Variante entschieden: „Ich kann schlecht das Verwaltungsgericht ignorieren, und eine gerichtsfeste Stellungnahme ist in dieser Zeit nicht machbar.“

Im Gemeinderat herrschte am Dienstagabend bei einigen Fraktionen Fassungslosigkeit. In Anwesenheit der aus Niederbayern angereisten Kandidatin Josefa Schmid, der einzig verbliebenen Kandidatin, sprach der FDP-Fraktionschef Dieter Maurmaier wohl vielen aus dem Herzen, als er sagte: „Ich habe in 22 Jahren Gemeinderatsarbeit so etwas noch nicht erlebt.“ Für Dirk Jeutter (CDU) ist die Last-Minute-Verschiebung „schlicht ein Skandal, der die Frage aufwirft, ob so durch die Hintertür eine Neuausschreibung durchgesetzt werden soll.“

Eine Befürchtung, die der OB vehement zurückwies: „Das Ausschreibungsverfahren ist gelaufen. Es wird keine weitere Bewerbungsmöglichkeit geben.“ Werde die Klage vom Gericht abschlägig beschieden, so könne in der kommenden Ratssitzung am 4. Mai gewählt werden.

Wahl findet wohl am 4. Mai statt

„Es stellt sich die Frage, ob die Gerichtsbarkeit die Bodenhaftung verloren hat“, erklärte der SPD-Fraktionschef Ottmar Pfitzenmaier. Die kurze Reaktionszeit sei eine „Provokation“. Sein Grünen-Kollege Bernd Murschel bewertete die Situation undramatischer: Ein solch kurzfristiger juristischer Antrag könne „zwar befremdlich wirken, aber ein Eilantrag kann stattfinden“. Letztlich gehe es um eine Verschiebung um einen halben Monat.

Georg Pfeiffer von den Freien Wählern wollte wissen, ob die Vorgabe der Gemeindeordnung, spätestens nach einer dreimonatigen Vakanz zu wählen, also am Dienstag, durch das Gerichtsverfahren aufgehoben würde. Oberbürgermeister Cohn sah hier keine Gefahr: „Die Wahl kann auf jeden Fall stattfinden.“ Aber erst am 4. Mai.