Der 33-Jährige kommt nach einem Geständnis am Amtsgericht Leonberg aber glimpflich mit einer Geldstrafe davon.

Weissach - Noch heute ist der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts sauer auf seinen ehemaligen Geschäftspartner. Während dieser von 2016 bis 2018 das Restaurant Ratsstuben in Weissach nach außen hin als Geschäftsführer vertrat und auch über Reservierungen und die Einstellung von Mitarbeitern bestimmte, war der 33-Jährige als Koch nur dafür zuständig, dass es den Gästen schmeckte und diese gern wiederkamen.

 

Auch der Koch war als Geschäftsführer eingetragen

Allerdings war auch der Angeklagte als zweiter Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen – und dies wurde ihm nun mehrere Jahre später auf tragische Weise zum Verhängnis. Denn die Geschäfte liefen schlecht im Jahr 2018, die Schulden türmten sich immer mehr auf. Im Herbst waren rund 6500 Euro an Sozialversicherungsabgaben offen, gut 3900 Euro Steuern und knapp 11000 Euro Pachtzinsen an die Wohnbau Weissach.

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Doch weder sein inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Geschäftspartner noch der 33-Jährige selbst stellten einen Insolvenzantrag. Zu einem Insolvenzverfahren kam es nur, weil eine Krankenkasse diesen Schritt wegen der rückständigen Beiträge beim Amtsgericht in die Wege geleitet hatte. „Das wäre aber Ihre Aufgabe als Geschäftsführer gewesen, auch wenn Sie es nur auf dem Papier waren“, erklärte die Staatsanwältin, die den 33-Jährigen wegen Insolvenzverschleppung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen vor dem Leonberger Amtsgericht anklagte.

Kriminelle Energie im untersten Bereich

„Mein Geschäftspartner hat mich über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Unklaren gelassen“, entschuldigte sich der Angeklagte, der inzwischen als Mietkoch in der Nähe von Braunschweig tätig ist, im Übrigen aber die Vorwürfe unumwunden einräumte. Dies honorierte das Amtsgericht mit einer sehr milden Strafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, mit denen der Angeklagte noch nicht einmal als vorbestraft gilt.

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Der Amtsrichter Thomas Krüger hielt dem 33-Jährigen zugute, dass die Taten bereits mehrere Jahre zurücklagen, er ein vollständiges Geständnis abgelegt hatte, was den Prozess enorm verkürzte, und Einsicht und Reue zeige. „Außerdem bewegt sich ihre kriminelle Energie im untersten Bereich, da Sie ja nur auf dem Papier Geschäftsführer waren und spät mitbekommen haben, wie es um die Geschäfte stand“, erläuterte Thomas Krüger. Der Schaden sei aber hoch gewesen und der Verschleppungszeitraum habe sich über zehn Monate hingezogen, meinte der Amtsrichter abschließend.