Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft will nicht gegen die Wahl von Michael Maurer vorgehen.

Wegen einer falschen Berufsangabe hat es in Mönsheim in den vergangenen Wochen Wirbel gegeben. Michael Maurer, der bei der Wahl im Mai mit 57 Prozent der Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt worden war, hatte im Wahlkampf wiederholt die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ angegeben – obwohl er eigentlich Verwaltungsfachangestellter ist. Klar ist inzwischen auch, dass Maurer die falsche Berufsangabe nicht nur in Mönsheim verwendete, sondern auch zu seiner Zeit beim Kreisverband der Jungen Union.

 

Kein Verstoß laut Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft

Ob die falsche Berufsangabe zu einer gesetzeswidrigen Wahlbeeinflussung geführt hat, hatte vor wenigen Wochen zunächst die Kommunalaufsicht des Landratsamts im Enzkreis geprüft – und erklärte die Wahl für gültig. Im Zuge der Turbulenzen ging außerdem eine anonyme „Bitte zur rechtlichen Prüfung“ bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim ein. Nach einer Prüfung des Falles will man dort aber kein Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Strafgesetzbuch hätte ein Verstoß in zwei Fällen möglich sein können: im Falle der Wählertäuschung, und im Fall eines Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen. Für eine Wählertäuschung reiche die falsche Berufsangabe nicht, begründet die Staatsanwaltschaft. Außerdem habe sich Maurer nicht unbefugt etwa als Arzt oder Anwalt ausgegeben oder mit seiner Berufsangabe einen falschen Rang suggeriert – wie es etwa bei der fälschlichen Angabe von polizeilichen Dienstgraden der Fall wäre.

Offen bleibt, ob nun Ruhe in Mönsheim einkehrt: Zuletzt hatte es auch Trubel wegen Unstimmigkeiten zu Maurers zweijähriger Vorstandschaft in der Marbacher CDU gegeben.