Am Montag müssen die Besucher auf allen Wertstoffhöfen im Kreis wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Kreis Böblingen - Ende Juni war die Maskenpflicht aufgehoben worden, nun wird sie wieder eingeführt. Auf allen 31 Wertstoffhöfen im Landkreis Böblingen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Diese Regelung gilt vom kommenden Montag, 26. Oktober, an. Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes schreibt bereits vor, dass in „allen dem Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen“, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, generell Maskenpflicht herrscht. Um dies zu konkretisieren, nutzt der Landkreis Böblingen in Bezug auf die Wertstoffhöfe sein Hausrecht und ordnet die Maskenpflicht explizit an.

 

„Die Kundenfrequenz ist zu den Stoßzeiten groß und vor den einzelnen Containern kommen die Menschen zusammen. Wir halten es deshalb für die logische Konsequenz, mittels Gebot auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu drängen“, erklärt Martin Wuttke, Erster Landesbeamter und Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs. Wie im Frühjahr schon, gelte auch jetzt: Die Müllverwertung funktioniere nur, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Deshalb gelte es, sich und andere zu schützen. Sollte es auf den Höfen zu voll werden, seien die Mitarbeiter zudem befugt, Zugangsbeschränkungen auszusprechen, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig dort sind.