Um Kunden und Mitarbeiter vor Corona schützen zu können, gilt vom 29. November an eine generelle Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Kreis.

Kreis Böblingen - Wer einen Wertstoffhof im Landkreis Böblingen besucht, muss von Montag, 29. November, an eine medizinische Maske tragen. Ein Besuch auf dem Wertstoffhof finde zwar an der frischen Luft statt, doch auch hier gelte es, die Kunden und Mitarbeiter zu schützen. „Überall werden die Maßnahmen verschärft. Wir kommen daher nicht umhin, die Situation auf den Wertstoffhöfen zu überdenken“, erklärt Martin Wuttke, Erster Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Der gebotene Abstand könne zu Stoßzeiten und an manchen Stellen nicht immer eingehalten werden, daher sei eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske das probate Mittel, alle Menschen hinreichend zu schützen.

 

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Nach wie vor sei die Frequenz auf den Höfen groß. „Wir wollen die Wertstoffhöfe alle geöffnet halten, das ist unser Service für die Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend der Maskenpflicht in Bus und Bahn und beim Einkaufen hoffen wir auch auf unseren Höfen auf das Verständnis und die Solidarität der Menschen und ein entsprechendes Verhalten“, erklärt Wuttke.