Bauherr ist das Landratsamt Enzkreis. Dort war das Projekt – auch ohne Klage – schon massiv unter Zeitverzug geraten. Ursprünglich war geplant, den Ausbau Mitte 2018 zu beginnen. Später korrigierte das Landratsamt den Zeitplan nach hinten auf Ende 2020. Stand heute hat das Landratsamt aber noch nicht einmal alle nötigen Grundstücke für das 4,5-Millionen-Euro-Projekt aufgekauft. Man sei dabei, berichtet Jürgen Hörstmann, der Sprecher des Enzkreises.
Erster Schritt wäre dann der Naturschutz. Zauneidechsen müssen umgesiedelt und für Feldlerchen Ersatzlebensräume geschaffen werden. „Noch in diesem Jahr könnten wir mit diesen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen starten“, sagt Hörstmann und spricht im Konjunktiv, denn dafür wäre freilich die Baugenehmigung nötig, gegen die Mönsheim klagt. „Wir als Baulastträger der K 4569 sind bisher über die Klageerhebung noch nicht offiziell informiert“, sagt er. Weil die Begründung noch fehlt, will er sich auch nicht äußern, ob es Gespräche oder das Ziel einer außergerichtlich Einigung gibt.
Im Sommer 2021 ist das Südtor fertig
Ob Porsche dabei jetzt mitmischt, will Firmensprecherin Jana Jessen ebenfalls nicht sagen. „Wir befinden uns mit allen Beteiligten im ständigen und engen Austausch“, teilt sie mit. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zur Abstimmung zwischen öffentlichen Institutionen nicht äußern.“ Am Südtor wird gebaut. In einem Jahr, im Sommer 2021, sei das Mitarbeiterparkhaus fertig, sagt Jessen. Dann plane man – Stand jetzt –, das Südtor in Betrieb zu nehmen.
In Weissach ist man auch nicht amüsiert, dass Mönsheim querschießt. Man habe die Nachbargemeinde seit Anbeginn in die Planungen mit einbezogen, sagt Weissachs Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) unserer Zeitung. Überrascht sei er, dass es die Bedenken erst jetzt gibt.
Mönsheims Bürgermeister Thomas Fritsch rief seine Gemeinderäte derweil auf, nach weiteren Stichpunkten zu suchen, die in die Klagebegründung mit einfließen könnten.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat zudem, dass die Verwaltung mit Blick auf die Klage vorerst keine gemeindeeigenen Grundstücke für den Bau der Straße verkauft. Dies solle auch eventuelle Tauschgeschäfte mit anderen Grundstückseigentümern betreffen, hieß es dazu.