Am Silberberg hetzt und beißt ein frei laufender Hund ein Reh zu Tode – es ist nicht der erste Fall dieser Art. Im Renninger Stadtgebiet legt ein Unbekannter vergiftete Taubenköder aus. Die Stadt Renningen bittet um Hinweise von Zeugen.

Renningen - Gleich mehrfach sah sich die Stadt Renningen in diesem Winter mit schweren Vergehen gegen Wildtiere konfrontiert. In der Nähe des Naturtheaters hat ein frei laufender Hund erneut ein Reh gerissen. Im Stadtgebiet hat außerdem jemand vergiftete Taubenköder ausgelegt. Wer Hinweise zu den Vorfällen geben kann, wird gebeten, sich mit der Stadtverwaltung oder mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

 

Im Dezember hat ein frei laufender Hund am Silberberg ein Reh gehetzt und „so lange gebissen, bis dieses qualvoll verendet ist“, berichtet die Stadtverwaltung. „Leider handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall.“ Der Tierschutz ende nicht beim eigenen Vierbeiner. „Dass ein wild lebendes Tier so leiden muss, ist nicht hinnehmbar“, weshalb man dieses Vergehen in jedem Fall ahnden wolle.

Das Gebiet um den Längenbühl, große Teile davon gelten als Naturschutzgebiet, und Silberberg ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger und Hundehalter. Schon früher sind Fälle von frei laufenden Hunden und getöteten oder gejagten Rehen an unsere Zeitung herangetragen worden. Die Stadt berichtet von einem weiteren getöteten Reh im Jahr 2021. Auch 2021 ist außerdem ein Reh in Panik auf ein eingezäuntes Grundstück gelaufen. Hier könne man davon ausgehen, dass das Reh vor einem Hund geflüchtet ist, erklärt Inge Bücker, Vorstand im Renninger Naturschutzbund. Sie hat selbst schon ein totgebissenes Reh im Längenbühl gefunden.

Hunde, die nicht jederzeit abrufbar sind, müssen an die Leine

In einem Naturschutzgebiet gelten sehr strenge Regeln, was unter anderem das Mitführen von Hunden angeht. Diese müssen grundsätzlich angeleint sein, es gibt keine Ausnahme. Die Gebiete sind entsprechend ausgeschildert. Doch auch außerhalb von Naturschutzgebieten müssen Hundehalter Vorschriften beachten. So weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass innerorts, also innerhalb der bebauten Ortslagen, was auch Sportgelände, Schulgelände, Stadtparks, öffentliche Straßen und Gehwege einschließt, Hunde stets an der Leine geführt werden müssen.

Außerorts können Hunde frei umherlaufen – allerdings nur, wenn sie jederzeit durch einen Menschen zurückgerufen werden können. Wer nicht garantieren kann, dass sein Hund zurückkommt, wenn er ihn ruft, darf ihn auch im Freien nur an der Leine führen. Halter dürften den Willen ihres Hundes nicht unterschätzen, wenn der Jagdinstinkt erst einmal ausgebrochen ist, warnt die Stadtverwaltung.

Während es im Fall des Rehs um eine Ordnungswidrigkeit geht, handelt es sich bei den Taubenködern tatsächlich um eine Straftat, betont die Stadtverwaltung. Hier liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Ein bislang unbekannter Täter hat im Renninger Stadtgebiet während der vergangenen Wochen vergiftete Köder ausgelegt, an denen bereits Tauben gestorben sind. „Die Körner wurden in Blumenbeeten und Baumumrandungen in der Hauptstraße in der Nähe des Renninger Rathauses entdeckt“, berichtet Alicia Paulus, die Sprecherin der Stadtverwaltung. Es handelt sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art.

Tauben und andere Vögel verenden qualvoll

Tauben, die von den Körnern fressen, verenden letztlich qualvoll mit zeitlichem Verzug. Doch nicht nur Tauben sterben daran. Auch für andere Wildvögel ist das Futter tödlich. Für Hunde und Katzen schätzt die Stadt die Gefahr einer Aufnahme als eher gering ein, da es sich um Körnerfutter handelt. „Das Tierschutzgesetz sieht Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis für diese Fälle vor“, erklärt Alicia Paulus und betont, dass man in Renningen mitnichten von einer Taubenplage sprechen könne. „Von einer Taubenplage spricht man erst ab einer Population von zehn oder mehr Tieren auf einer Fläche von 100 Quadratmetern.“

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Zeugen, die Hinweise geben können, wer die Giftköder ausgelegt hat, werden gebeten, sich bei der Renninger Polizei (Telefonnummer 0 71 59 / 8 04 50) oder bei der Abteilung Ordnung und Straßenverkehr in Renningen (Telefonnummer 0 71 59 / 16 06 15; E-Mail: ordnung@renningen.de) zu melden. Wer Hinweise zu dem Fall des toten Rehs oder dem betreffenden Hundebesitzer geben kann, sollte sich an das Ordnungsamt (E-Mail: ordnung@renningen.de, Telefonnummer 0 71 59 / 16 06 15) wenden.