Für den Brand neben einer Remsecker Flüchtlingsunterkunft vor drei Jahren sind die Eigentümer des Geländes verantwortlich. Das hat das Stuttgarter Landgericht nun entschieden. Doch ein Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht.

Remseck - Kein rechtsextremer Anschlag, keine unbekannten Fremdenfeinde, die bis heute frei herumlaufen: Das Feuer neben einem Remsecker Flüchtlingsheim im Oktober 2015 war ein versuchter Versicherungsbetrug und keine politisch motivierte Tat. Das hat die 3. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch entschieden. Es wies die Klage der Grundstücksbesitzer ab, die verlangt hatten, dass ihre Versicherung für den entstandenen Schaden an dem damals leer stehenden und inzwischen abgerissenen Gasthaus aufkommt. Stattdessen geht das Gericht davon aus, dass die Eigentümer für die Brandstiftung verantwortlich sind – mutmaßlich aus finanziellen Gründen.

 

Bei dem Feuer im Stadtteil Neckargröningen war vor drei Jahren das ehemalige Gasthaus komplett zerstört worden. Im Hinterhaus lebten damals wie heute Flüchtlinge. Schnell stand der Verdacht im Raum, der Anschlag habe eigentlich der Unterkunft gegolten und Remseck würde sich einreihen in die Liste der Orte mit rechtsextremen Übergriffen. Die Polizei konnte dafür allerdings keine Hinweise finden, gleichwohl ermittelte die Staatsschutzabteilung.

Die Besitzer sollen den Anschlag in Auftrag gegeben haben

Inzwischen ist die Arbeit der Beamten längst beendet – ohne einen Täter gefunden zu haben. Klar ist lediglich, dass das Feuer gelegt wurde. Dafür sprechen Benzinpfützen, die am Tatort gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aber eingestellt.

Das Landgericht musste sich in einem zähen, langwierigen Zivilverfahren trotzdem mit dem Feuer und den möglichen Tätern befassen – und bezieht mit dem jetzigen Urteil klar Stellung. Für die Kammer sind die Eigentümer, ein inzwischen getrennt lebendes Unternehmer-Ehepaar, zweifelsfrei die Drahtzieher des Brandes. Sie hätten das Feuer aller Wahrscheinlichkeit nicht selbst gelegt, aber unbekannte Dritte damit beauftragt, heißt es in dem knapp 30-seitigen Urteil. Das ergebe sich aus der „Würdigung aller Indizien“.

Besonders wichtig waren für die Richter dabei Trugspuren – fingierte Spuren – die an einer Tür des Gasthauses gefunden wurden. Sie sollten vortäuschen, dass unbekannte Brandstifter ohne Schlüssel in das Gebäude eingedrungen seien und das Feuer gelegt hätten. Laut mehrerer Gutachten, unter anderem vom Landeskriminalamt, wurden diese vermeintlichen Einbruchsspuren allerdings bei offener Tür angebracht. Tatsächlich sei der Eingang regulär mit einem Schlüssel geöffnet und nachträglich beschädigt worden. Dafür hätte ein Täter von außen keine Veranlassung, stellt das Landgericht fest.

Fremdenfeindlicher Hintergrund nur ausgedacht?

Neben den Eigentümern hatten damals noch mehrere Personen einen Schlüssel zu dem Gasthaus. Sie alle würden als mögliche Täter ausscheiden, heißt es im Urteil. Ein weiteres Argument der Juristen: Der Besitzer des Grundstücks wurde wenige Stunden vor dem Brand an dem Gasthaus gesehen. Mutmaßlich habe er das Feuer da vorbereitet, so das Landgericht.

Ähnlich hatte während des Prozesses die Condor-Versicherung aus Hamburg argumentiert. Sie weigert sich bis heute, für den Schaden, der kurz nach dem Brand auf eine Viertelmillion Euro geschätzt wurde, aufzukommen. Stattdessen machten ihre Anwälte den Eigentümern schwere Vorwürfe: Sie hätten die Tat absichtlich in ein fremdenfeindliches Licht gerückt, um von der eigenen Schuld abzulenken. Wäre der Anschlag politisch motiviert gewesen, „wäre versucht worden, das Asylbewerberheim in Brand zu setzen“, formulierten die Anwälte in einem Brief an das Gericht, der unserer Zeitung vorliegt.

Eigentümer wollen in Berufung gehen

Die Besitzerin des Grundstücks sagt, sie könne das Urteil „nicht nachvollziehen“. Sie will die Entscheidung nicht akzeptieren und kündigt an, Berufung einzulegen. Sie habe in keiner Weise von dem Brand profitiert, im Gegenteil: „Wir haben den Schaden. Ich habe nur draufgezahlt.“ Für die These, dass sie oder ihr Ex-Partner etwas mit dem Brand zu tun gehabt hätten, „fehlen jegliche Beweise“. Vor Gericht hatten beide immer wieder beteuert, in jener Nacht zu Hause gewesen zu sein.