Das Landratsamt des Enzkreises gibt Tipps bei „Besuchen“ von Fuchs, Marder und Co.

Enzkreis - Wildtiere wie Fuchs, Marder, Dachs, Rehe, ja sogar Wildschweine erobern zunehmend die Städte und Gemeinden, berichtet das Landratsamt des Enzkreises. „Dabei zeigen diese Tiere eine erstaunliche Anpassungsfähigkeit an die Nähe zu den Menschen, halten sich jedoch sehr zum Leidwesen mancher nicht immer an unsere Vorstellungen und Regeln für das Zusammenleben.“

 

Damit sind Mensch-Wildtier-Konflikte programmiert, weiß Bernhard Brenneis, Wildtierbeauftragter beim Landratsamt Enzkreis. „Insbesondere Füchse kommen zunehmend in den Siedlungsraum und sorgen so mitunter für schwierige Situationen.“ Um diese zu entschärfen beziehungsweise ihnen vorzubeugen, helfen laut Brenneis unterschiedliche Maßnahmen. Grundsätzlich dürfen die Tiere nicht gefüttert werden, betont er.

Komposthaufen abdecken

Katzenbesitzer sollten daher darauf achten, dass nachts kein Futter draußen stehen bleibt. „Beliebt als Futterquelle sind auch Komposthaufen.“ Entsprechend sollten diese grundsätzlich abgedeckt sein, damit Wildtiere dort nichts zum Fressen finden. Auch Fallobst unter Obstbäumen im Garten zieht sie an. „Deshalb empfiehlt es sich, dieses regelmäßig einzusammeln und zu entfernen.“

Damit insbesondere Füchse keine Nahrung und Verstecke in unmittelbarer Nähe der Menschen finden, sollten Schlupflöcher unter Gartenhäusern und an Zäunen möglichst verschlossen werden, empfiehlt der Wildtierbeauftragte. Ställe müssen einbruchssicher gestaltet und Hühnerställe mit Freilauf zudem „untergrabsicher“ und „überklettersicher“ gebaut sein, „denn ansonsten sind diese Orte auch tagsüber für den Fuchs ein gefundenes Fressen“.

Füchse sind lernfähig

„Überhaupt ist es keine Seltenheit mehr, einen Fuchs auch am helllichten Tag im Siedlungsraum anzutreffen“, bestätigt der Experte. „Der Grund ist einfach: Füchse sind sehr lernfähig und haben erkannt, dass von den Menschen in den Städten und Dörfern keine Gefahr ausgeht.“ Daher sei es auch kein „abnormales“ Verhalten, wenn der Fuchs nicht sofort flieht, sobald Menschen in seine Nähe kommen.

Gejagt werden dürfen die Tiere allerdings nicht, betont Bernhard Brenneis. Denn laut dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist dies generell in „befriedeten Bezirken“ nicht erlaubt. „Unter diesen Begriff fallen auch Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und solche, die mit diesen räumlich zusammenhängen oder angrenzen wie Scheunen, Hofräume und Hausgärten.“ Auch Friedhöfe zählen dazu. Auf Antrag ist jedoch in ganz wenigen Fällen als letzte Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zur Fallenjagd durch die Untere Jagdbehörde möglich. „Dann darf die Bejagung im ,befriedeten Bezirk‘ mit Lebendfallen erfolgen; dabei ist jedoch das Tierschutzgesetz unbedingt zu beachten.“