Der gewaltsam Tod eines Mädchens in Salzgitter wirft weiter viele Fragen auf. Wie konnte die Situation zwischen drei Mitschülern so eskalieren? Erste Details liegen nun vor.

Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Salzgitter schweigen die jugendlichen Tatverdächtigen. „Die beiden mutmaßlichen Täter haben keine Angaben gemacht“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Ermittlungen zu der Tat in der niedersächsischen Stadt wurden am Donnerstag fortgesetzt und werden Wolters zufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Beamte hatten den Leichnam der 15-Jährigen am Dienstag in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg entdeckt.

 

Dem Obduktionsergebnis vom Mittwochnachmittag zufolge sei das Mädchen erstickt, sagte Wolters. Als Todesursache nannte er Sauerstoffmangel. Ein 14 Jahre alter Tatverdächtiger sitzt mittlerweile wegen des Mordverdachts in Untersuchungshaft. Neben ihm gilt ein 13 Jahre alter Junge als dringend tatverdächtig. Er könne für die Tat nicht strafrechtlich verfolgt werden, da er noch nicht strafmündig sei. Die Rolle des 13-jährigen bei der Tat werde aber weiter untersucht, allerdings nur mittelbar im Zuge der Ermittlungen gegen den 14-jährigen Beschuldigten.

Der Täter soll die Tat geplant haben

Mit Blick auf den jüngeren Tatverdächtigen sei alles weitere Sache des Jugendamts. Das müsse nun entscheiden, inwieweit bei ihm weitere Maßnahmen erforderlich seien, sagte der Sprecher der Staatsanwalt. In Betracht käme unter anderem die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. „Eine Zwangsunterbringung ist nur durch familiengerichtlichen Beschluss zulässig“, hatte der Jugenddezernent in Salzgitter, Dirk Härdrich, am Mittwoch betont.

Täter und Opfer seien aus demselben Viertel gekommen und hätten auch Kontakt miteinander gehabt, sagte Wolters. Genaueres zu der Beziehung zwischen Opfer und mutmaßlichen Tätern müsse noch ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Mord aus und sehe niedrige Beweggründe. Die Tat sei ersten Erkenntnissen zufolge heimtückisch erfolgt, weil die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt worden sei. „Es passierte nicht spontan“, sagte Wolters.