Jutta Szabo hat Katzenfallen und ein Chip-Lesegerät auf eigene Kosten gekauft. Doch ohne finanzielle Unterstützung könnten sie und ihre Helfer dieses Engagement nicht stemmen. Allein in Weil der Stadt weiß sie von bis zu 50 wild lebenden Katzen, die gefüttert werden. Sie sei sehr dankbar dafür, dass der Landkreis Böblingen jährlich 14 000 Euro für die Kastrationen zur Verfügung stelle. Ganz aktuell gebe es auch eine Zusage vom Tierschutzheim, dass der Tierschutzverein Böblingen die Kosten für die tiermedizinische Behandlung von solchen frei lebenden Katzen übernimmt, die nicht unter die Fundtierregelung fallen oder die nicht vermittelt werden können.
Katzenfruende unterstützen sich gegenseitig
Auch Spendenfutter gebe es vom Tierheim. Dagegen habe sie von der Stadt Weil der Stadt auf ihre Bitte hin nur einmalig 100 Euro bekommen. Eine große Unterstützung sei der Verein Katzenhilfe Stuttgart, mit deren Aktiven sie sich abspreche, wer wo Katzen einfange, sowie der Freundeskreis Katze und Mensch, der seine Mitgliedsbeiträge in die Streunerkatzen investiere. Die Katzenhilfe Stuttgart hat nach eigenen Angaben im Jahr 2019 im Kreis Böblingen 85 Tiere eingefangen.
Um eine wirklich nachhaltige Verbesserung für die herrenlosen Tiere, aber auch für alle Freigänger-Katzen zu bewirken, brauche es in den Kommunen Katzenschutzverordnungen, fordert Jutta Szabo. In rund 800 Städten und Gemeinden bundesweit gebe es die schon, in Baden-Württemberg aktuell aber erst in zwei. Zum 1. Januar kommen drei weitere hinzu, nämlich die kürzlich beschlossenen Katzenschutzverordnungen in Mönsheim und Heimsheim im Enzkreis sowie in Weissach, der ersten Gemeinde im Kreis Böblingen überhaupt. Mit einer solchen Verordnung werden Katzenhalter verpflichtet, ihre Freigänger-Katzen kastrieren und mit einem Chip kennzeichnen sowie in ein Haustierzentralregister eintragen zu lassen. Eine Kastration koste zwischen 80 und 135 Euro plus etwa 23 Euro für das Chippen.
Katzenverordnungen geben Rechtssicherheit
Die Tierschützer würden durch eine Katzenschutzverordnung mehr Rechtssicherheit bekommen, wenn sie frei laufende Katzen einfangen und kastrieren lassen, erklärt sie. „Denn ich muss beim Tierarzt unterschreiben, dass es sich um eine frei lebende Katze handelt“, schildert Jutta Szabo ihr Dilemma. Halter-Katzen ohne Chip seien als solche nicht erkennbar. Im Streitfall könnte sie vom Halter der Sachbeschädigung bezichtigt werden.
Jutta Szabo schlägt weiter vor, dass etwa die kommunalen Bauhöfe mit Chip-Lesegeräten für Katzen ausgestattet werden, damit man leicht vor Ort erkennen könne, ob es sich etwa bei einem verletzten Tier um eine Streunerkatze handele oder das Tier einen Halter habe, der informiert werden kann.