Thomas Herwig unterliegt erneut vor Gericht. Der Streit um den Lärmschutz an der Strohgäubahn-Strecke spitzt sich zu. Die Stadt Korntal-Münchingen fordert ihn auf, sein Haus zu verlassen.

Korntal-Münchingen - Mitte nächsten Jahres soll Schluss sein. Dann darf Thomas Herwig in seinem Haus an der Weilimdorfer Straße nicht mehr wohnen. So sieht es jedenfalls die Stadt Korntal-Münchingen. In ihrem Brief an Thomas Herwig heißt es: „Die Nutzung von Räumen für Wohnzwecke wird zum 1. Juni 2020 untersagt. Und weiter: Alle Möbelstücke, die unmittelbar der Wohnnutzung dienen, seien zu entfernen. Sollte Herwig dem nicht nachkommen, droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro.

 

Das ist der vorläufige Höhepunkt in dem seit Jahren andauernden Streit durch die Gerichtsinstanzen um den Lärmschutz entlang der Strohgäubahn.

Herwig und der Zweckverband Strohgäubahn streiten um einen Schutz entlang der Strecke im Bereich der Bahn-Werkstatt. Im Zweckverband sind der Landkreis und Kommunen entlang der Strohgäubahn zusammengeschlossen.

Zuletzt hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geurteilt, zugleich aber hatte er auch den Gang in die nächste Instanz ausgeschlossen. Dagegen hatte Herwig beim höchsten deutschen Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Diese hat das Gericht jetzt abgewiesen.

Im Grundsatz geht es bei dem Streit um die Frage, wie laut es an der Strecke nahe der Bahnwerkstatt ist – dort also, wo der Geschäftsmann Herwig lebt und arbeitet. Ist es dort so laut, dass ein Wohnen dort rechtlich gar nicht zulässig ist? Dann dürfte Herwig dort nicht wohnen. Es wäre aber auch kein Lärmschutz notwendig, den der Zweckverband bezahlen müsste.

Auf der Suche nach einer Antwort haben seit Jahren die Gerichte, vor allem aber die Gutachter das Wort. Die Gutachter für den Zweckverband legen die maximale Zuggeschwindigkeit zugrunde. Das Ergebnis: es ist dort so laut, dass ein Wohnen dort rechtlich nicht zulässig ist. Dagegen argumentiert Herwig, so schnell könnten die Züge dort gar nicht fahren. Die Gutachter müssten das mögliche Tempo zugrunde legen. Dann wäre es zulässig, dort zu wohnen – aber eben nur unter der Auflage eines Lärmschutzes.

Die Stadt Korntal-Münchingen äußert sich nicht zur Nutzungsuntersagung für Herwig. Man gebe „zu bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten keine Auskunft“, teilt die Verwaltung schriftlich mit. Offen bleibt deshalb, ob das Schreiben aus dem Korntaler Rathaus vom 8. August in Verbindung steht zum jüngsten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts.

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Die Leipziger Richter haben Herwigs Beschwerde abgewiesen. Das Gericht selbst äußert sich nicht dazu, so lange nicht alle Beteiligten informiert sind. Herwig nimmt den Beschluss „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ zu Kenntnis. Er habe nun die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Aber der Beschluss bringt uns einer Klärung des Sachverhalts näher.“

Neben dem Streit um den Lärmschutz tagsüber sind die Zugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung. Die Richter hatten bereits vor einiger Zeit konstatiert, dass die Bahnfahrten spätabends und frühmorgens nicht genehmigt seien. Der Zweckverband wurde aufgefordert, die Genehmigung nachträglich einzuholen.

Laut Herwig haben die Richter nun darauf abgehoben, dass der nächtliche Betrieb gar nicht genehmigt ist – also auch nicht Gegenstand einer juristischen Debatte sein könne. Laut einem Sprecher des Landratsamtes läuft das Verfahren, um die ergänzende Genehmigung einzuholen: „Diese Ergänzung ist in Vorbereitung und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium.“ In der Kreisbehörde wird die Entscheidung in Leipzig begrüßt: „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Gericht bestätigt wurde. Wir hoffen, dass dieses langwierige Verfahren rechtlich nun endgültig abgeschlossen ist.“

Für Herwig indes geht es nun ums Ganze. Er wird vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nutzungsuntersagung klagen. „Es bleibt mir gar nichts anderes übrig.“