Zwei junge Renninger müssen wegen räuberischer Erpressung an das Hospiz zahlen und Sozialstunden ableisten.

Renningen - Zwei junge Männer aus Renningen, von denen einer mittlerweile in Stuttgart wohnt, sind auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Böblingen vor Richter Ralf Rose gesessen. Eigentlich schien die Sachlage klar: Gemeinsame räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch das Duo, das auch schon vorher einige Diebstahl- und Drogendelikte auf dem Kerbholz hatte.

 

Dafür, dass es doch kein gewöhnlicher Fall wurde, sorgte das Verhältnis vor allem des Angeklagten T. zum Geschädigten Thomas O. (Namen geändert). Denn der, obwohl selbst schon über 40 Jahre alt, empfing immer wieder Jugendliche, insbesondere Jungs, in seiner Wohnung, um mit ihnen Wasserpfeife zu rauchen, und behauptete im Ort wohl auch, dass sein früherer Nachbar T. mit ihm vor einiger Zeit ein wie auch immer geartetes Verhältnis unterhalten habe.

Die jungen Männer lauern dem Opfer nachts auf

Dies machte dem mittlerweile 19-jährigen Angeklagten und Haupttäter nach eigener eher schüchtern vorgebrachter Aussage nicht nur schwer zu schaffen, sondern brachte ihn derart auf die Palme, dass er beschloss, gemeinsam mit Ali H., seinem Freund aus Grundschultagen, dem älteren Thomas O. einen Denkzettel zu verpassen. Also wurden untereinander und mit O. unter falschem Namen elektronische Nachrichten ausgetauscht, um dessen genauen Aufenthaltsort zu ermitteln. Als dieser am 14. Juli vergangenen Jahres um 3 Uhr in der Nacht am Renninger Bahnhof aus dem Ausland zurückkam, schlugen die Täter zu. Einige Ohrfeigen und die Androhung weiterer Schläge veranlassten den eigentlich gar nicht so schwächlich erscheinenden Geschädigten dazu, mit den Tätern umgehend zwei Renninger Bankfilialen aufzusuchen, dort insgesamt 435 Euro abzuheben und ihnen auszuhändigen. Außerdem wechselten zwei Powerbanks aus O.s Rucksack den Besitzer, T. und H. teilten die Beute anschließend untereinander auf.

Polizei und damit auch das Gericht kamen erst später ins Spiel. Denn am 4. September 2019 ging das Geschehen in die zweite Runde. T. und H. lauerten O. vor dessen Wohnung auf, um sich in den Besitz von dessen Rucksack, Handy und Wohnungsschlüssel zu bringen. O. rannte über die Straße davon und machte einen Autofahrer auf seine missliche Lage und die Verfolger aufmerksam. Der konnte als Zeuge jetzt auch vor Gericht bestätigen, einen schreienden Mann direkt vor seinem Auto und zwei junge Kerle in zehn Meter Entfernung gesehen zu haben, die sich dann „von dannen gemacht“ hätten. Gemeinsam habe man schließlich die Polizei gerufen, sodass das aktuelle und auch das Geschehen knapp zwei Monate zuvor aktenkundig wurden.

Die Angeklagten räumen alles ein

Nahezu sämtliche Vorkommnisse räumten die beiden Angeklagten zunächst über ihre Anwälte und dann auch mit eigenen Worten vollumfänglich ein. Lediglich die Wegnahme des Handys im zweiten Fall hätte nur zeitweise erfolgen sollen, „damit er nicht bei der Polizei anruft“, und auch ein per Whatsapp zwischen dem Duo zunächst verabredeter Diebstahl aus O.s Wohnung sei von ihnen wieder verworfen worden.

Blieb noch die justiziable Einordnung des Gesamtgeschehens und insbesondere die Wertung der schädlichen Neigungen des Täter-Duos – und ob durch sie auch in Zukunft Straftaten zu befürchten seien. Zu ihren Gunsten sprach, dass beide zu ihren Taten standen und T. einräumte: „Ich weiß, dass es nicht richtig ist.“ Ein Statement, dem sich Mittäter H. nahtlos anschloss. T. stammt zudem aus zerrüttetem Elternhaus ohne genaue Kenntnis des Aufenthaltsortes seines Vaters. Gegen ihn spricht sein weitestgehend unstrukturierter Tagesablauf mit viel Platz für Müßiggang und Langeweile, während O. wenigstens zeitweise in der Baufirma seines Vaters aushilft. Zudem sprach gegen die Angeklagten ihr planmäßiges Vorgehen und die zweite Tat. Das Urteil „schuldig“ stand auch für die Verteidigung außer Frage.

Dem Antrag des Staatsanwaltes auf zehn Monate Jugendstrafe wollten sich Richter und Schöffen dennoch nicht anschließen. Es blieb bei einjähriger Bewährung, 100 Sozialstunden für Haupttäter T. und 80 für seinen Kompagnon sowie der Zahlung von je 217 Euro, abzustottern vom Jobcenter-Geld nicht an den Geschädigten, sondern aufgrund der „besonderen Gemengelage“ an den Hospizverein Böblingen. „Man braucht hier keine Jugendstrafen, sondern Bewährungshelfer und einen Tritt in den Hintern“, fasste Richter Rose treffend zusammen.

Aber auch dem Geschädigten, der sich im Zeugenstand an manches gar nicht mehr genau erinnern wollte, gab er eine Ermahnung mit auf den Weg: „Ich beschäftige mich mit Jugendlichen in dem Alter nur beruflich. Sie sehen, was das in ihrem Fall für Folgen haben kann.“