Rebecca Kottmann, die Sprecherin des Landratsamts Böblingen, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass das zuständige Amt für Straßenbau die richtigen Schilder bestellt hat. „Der redaktionelle Fehler beim Gewerbegebiet sowie die Richtungsangabe zur Bundesautobahn in Richtung Tübingen/Nürtingen wurden von der ausführenden Firma entgegen dem ursprünglichen Schild falsch ausgeführt“, sagt Kottmann. Nun müsse die Firma ein neues Schild herstellen und aufhängen.
Ihr Kollege Dennis Ritter erläutert, warum überhaupt ein neues Schild nötig war: „Wir mussten das alte leider ersetzen, da dieses mit Graffiti besprüht wurde.“ Jemand hatte es mit der Steinenbronner Postleitzahl 71144 beschmiert.
Im Ordnungsamt wundert man sich nur
In der Nachbarkommune Leinfelden-Echterdingen wundert sich Jutta Rößler, die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin, über den Wegweiser zur A 8 über Waldenbuch: „Das ist mit uns nicht abgestimmt worden.“ Denn man sollte ja eigentlich den direkten Weg ausschildern. „Aber Leinfelden-Echterdingen ist ja vom Verkehr so stark belastet, dass wir die Wegweisung des Schildes begrüßen.“ Andererseits sei die Fahrt über Böblingen zur A 8 ein Riesenumweg. Hinter der Aussage versteckt sich keine Ironie: Zum Zeitpunkt des Telefonats war noch nicht klar, dass die Firma das Schild falsch aufgestellt hatte. Rößler vermisst jedoch generell eine Richtungsangabe auf dem Schild: „Leinfelden-Echterdingen ist nicht ausgeschildert. Wir werden dort stiefmütterlich behandelt“, sagt sie. Auf der anderen Seite gebe es in der Nachbarkommune durchaus Wegweiser nach Steinenbronn. „Wir befürworten dort einen Hinweis nach Leinfelden-Echterdingen, weil das der nächste Ort ist. Darum wäre es Pflicht, den auszuschildern“, sagt Rößler. Denn es müsse immer ein Nah- und ein Fernziel zu sehen sein. Das eine sei Stuttgart, das andere fehle aber.
Rebecca Kottmann vom Landratsamt Böblingen sieht das anders. „Aufgrund der Tatsache, dass in Richtung Stuttgart in circa 7,3 Kilometern die nächste Ortschaft schon Leinfelden-Echterdingen ist, war es nicht angezeigt, dieses Nahziel anzugeben“, teilt sie mit. Die Zielangaben müssten „aus informations- und beschilderungstechnischen Gründen“ auf das unbedingt nötige Maß reduziert werden. Außerorts sollten nur Orte aufgelistet werden, die als Leitziele Sammelfunktion hätten. Rebecca Kottmann sieht es so, dass ein Fernziel, in dem Fall Stuttgart, aufgeführt werden muss und ein Nahziel eventuell aufgeführt werden kann.