Damit auf dem Gelände der ehemaligen Leonberger Kreissparkasse gebaut werden kann, müssen einige Bäume weichen.

Leonberg - Die letzten Mauern an der Grabenstraße und der Stuttgarter Straße sind gefallen, und das Gelände der ehemaligen Leonberger Kreissparkasse ist aufgeräumt. Doch damit die Bank hier ihr Bauvorhaben starten kann, müssen auf dem Areal auch einige Bäume gefällt werden. Andere sind dagegen stadtbildprägend und ökologisch so wertvoll, dass sie einen besonderen Schutz genießen.

 

Auf dem Gelände soll die neue Sparkassendirektion entstehen, ergänzt um vier Gebäude mit insgesamt 71 Wohnungen. Das Areal wird mit zwei Tiefgaragen unterbaut, um die notwendigen Stellplätze vorhalten zu können. Die 71 Wohnungen bleiben im Bestand der Kreissparkasse und werden langfristig vermietet. Dabei ist mit der Stadt Leonberg vereinbart, dass 25 Prozent der Wohnfläche für preisgebundenes Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

Günstiger Wohnraum entsteht

„Die Grundlage für das weitere Vorgehen ist die Baumschutzsatzung der Stadt Leonberg, wonach eine Freigabe für die Fällung für einen Teil der Bäume erteilt werden konnte“, sagt Daniel Häußler, der Projektverantwortliche der Kreissparkasse Böblingen. Demnach dürfen zwei Bäume aus ökologischen Gründen nicht gefällt werden. Es handelt sich um die riesige Kastanie im Südwesten, deren abgestorbenes Pendant am Hirschbrunnenplatz jüngst gefällt wurde, sowie eine Linde am östlichen Ende des Areals. „Die Bäume bleiben stehen und werden während der Bauarbeiten in Abstimmung mit einem Baumschutzgutachter besonders geschützt“, sagt Daniel Häußler.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Sparkassenneubau: Anwohner kritisieren Gebäudehöhe

Fünf weitere Bäume auf dem Areal sind darüber hinaus durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese dürfen erst gefällt werden, wenn seitens der Stadt ein Bauantrag genehmigt wurde. Vier dieser Pflanzen befinden sich in Nähe der Stuttgarter Straße.

Beim fünften Baum handelt es sich um einen Walnussbaum im südlicheren Bereich. Ein zertifizierter Gutachter hat dessen Fällung empfohlen. Der Baum hat eine abgestorbene Krone sowie Ansatzstellen vom Schillerporling, der auch direkt aus dem Holzkörper kam. Durch diesen Pilzbefall ist auch die Bruchsicherheit des Stammes eingeschränkt, weshalb letztlich auch eine Freigabe zur Fällung für diesen Baum erfolgte.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Kreissparkasse schließt Filialen im Altkreis

Die weiteren Bäume auf dem Areal sind nicht über die Baumschutzsatzung geschützt, sodass diese Bäume auch unter Berücksichtigung des Artenschutzes idealerweise in dem zugelassenen Zeitfenster von Oktober bis Februar abgeholzt werden.

Areal wird später begrünt

„Dem Ganzen vorausgegangen sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Artenschutzes, die ein Gutachten festgelegt hat“, erläutert der Projektverantwortliche. So wurden gemeinsam mit dem Naturschutzbund Nistkästen aufgehängt. „Darüber hinaus ist mit unserem Leonberger Büro für Freianlagen auch zukünftig eine Begrünung des Areals vorgesehen, sodass ein attraktives Quartier unterhalb der Burghalde entsteht“, blickt Häußler in die Zukunft.

Leonberg -