Die Stadt Leonberg nimmt an einer Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Corona-Verordnung in der Gastronomie teil. Nicht überall liegt das Hygienekonzept griffbereit vor.

Leonberg - Wie halten es die Gastronomen und ihre Kunden mit den Vorgaben der Corona-Verordnung? Daran sind nicht nur das Sozialministeriums und des Innenministeriums Baden-Württemberg interessiert, sondern vor Ort auch die Stadt. Deshalb hat, wie in vielen anderen Orten landesweit, am Donnerstag und Freitag auf Anregung der beiden Ministerien auch das Ordnungsamt Leonberg kontrolliert, wie und ob die Vorgaben der Corona-Verordnung in Gastronomiebetrieben eingehalten werden.

 

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Ziel der Aktion ist es, sowohl die Betreiber als auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, dass die Vorgaben zu beachten sind und gleichzeitig deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese zu einen Bußgeld führen und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

14 Betriebe kontrolliert

Insgesamt wurden am ersten Tag der Kontrolle in gesamten Leonberger Stadtgebiet 14 Gastronomiebetriebe kontrolliert. „Der Fokus lag auf Gaststätten, bei denen es Anhaltspunkte gab, dass nicht alles stimmig ist“, sagt die Ordnungsbürgermeisterin, Josefa Schmid. Aber bei den meisten habe sich das nicht bestätigt. „Wir sind zufrieden, dass es keine großen Verstöße gegeben hat“, zieht die Erste Bürgermeisterin ein Fazit.

Insgesamt haben die Kontrolleure zehn Verstöße festgestellt. In drei Fällen ist die Kontaktdatenerfassung nicht oder nur unzureichend erfolgt. In sieben Fällen konnte das Hygienekonzept nicht vorgelegt werden. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Anhand einer groben Schätzung kann von insgesamt etwa 1000 Euro an Bußgeldern ausgegangen werden. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich grundsätzlich am Bußgeldkatalog, aber es werden zusätzlich auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

3-G-Regel und Hygienekonzept

„Selbstverständlich greifen wir das Thema auf und kommen der aktuellen Bitte des Sozialministeriums nach, aber unser Ordnungsamt führt auch unabhängig davon, Kontrollen durch“, sagt die Erste Bürgermeisterin, zu deren Ressort das Ordnungsamt zählt.

Bei der jüngsten Aktion wurde neben der Maskenpflicht und dem Vorlegen von 3-G-Nachweisen auch auf die Erfassung von Kontaktdaten geachtet. Überprüft wurde auch, ob stimmige Hygienekonzepte in den Gaststätten vorliegen. Also wurden neben den Inhabern der gastronomischen Betriebe auch Gäste stichprobenartig angesprochen.

Noch gibt es kein vollständiges Bild, da der Freitag womöglich auch publikumsstärker sein könnte als der Donnerstag, aber: „Bei den Gästen konnten erfreulicherweise keinerlei Verstöße gegen die Maskenpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines 3-G-Nachweises festgestellt werden“, lobt die Erste Bürgermeisterin die Besucher der Gaststätten. Und: „Grundsätzlich war die Stimmung friedlich“, hat die Ordnungsbürgermeisterin erfahren. Einige Betriebe begrüßten sogar die Kontrollen oder die Möglichkeit, spontan aufkommende Fragen mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes klären zu können.

Leonberg, Ehningen, Stuttgart

Verstöße gegen die Vorgaben der Corona-Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können dem entsprechend geahndet werden. Dabei handeln auch Gäste ordnungswidrig, wenn sie zum Beispiel keine Masken tragen, bei der Kontaktdatenerfassung falsche Angaben machen oder eine Gaststätte ohne 3G-Nachweis betreten.

Leonberg gehört auch zu den rund 30 Kommunen im Land, die aufgefordert sind, gleich am Montag die Ergebnisse der Kontrollen an das Sozialministerium zu melden. In der Region Stuttgart sind das außerdem nur noch die Landeshauptstadt Stuttgart und Ehningen.