Die Öfen im Wellnessbereich stehen wieder unter Dampf. Doch es gibt Regeln. Im Hallenbad sind maximal 150 Gäste zugelassen.

Leonberg - Erfahrene Sauna-Gänger wissen es: Immer donnerstags am frühen Abend und an den Sonntagnachmittagen wird es in der kleinen aber feinen Entspannungsoase im LeonbergerHallenbad so richtig voll. In normalen Zeiten kein größeres Problem: Bei den Ausgüssen rücken die Gäste einfach etwas zusammen.

 

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Doch seit Corona ist auch in der Sauna alles anders. Zehn Monate war die Anlage mit drei Kabinen, davon eine auf Stelzen, einem Dampfbad und einem Außenbecken mit warmem Wasser komplett dicht. Seit Mitte September darf wieder geschwitzt werden – allerdings mit Einschränkungen: Das Dampfbad ist weiterhin geschlossen, und bei den Aufgüssen kommen zwar die Aromen auf den Ofen, doch das klassische Verwedeln der angenehmen Düfte bleibt tabu.

Grafik im Netz zeigt Belegung an

Das Stammpublikum ist dennoch froh, dass die Öfen überhaupt wieder laufen. Selbst wenn sie auf eine weitere Einschränkung achten müssen: Maximal 35 Gäste dürfen sich gleichzeitig in der Sauna aufhalten. Dieses Prinzip gilt auch nebenan im Hallenbad: Dort sind höchstens 150 Menschen zugelassen. Eine Grafik auf der städtischen Homepage www.leonberg.de zeigt den jeweiligen aktuellen Belegungsstand an: Mit einem roten Balken sind die belegten, mit einem grünen die freien Plätze markiert.

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Sowohl in der Sauna als auch im Hallenbad gilt die 3-G-Regel: Wer schwitzen oder schwimmen will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dies müssen die Besucher nachweisen und gleichzeitig ihre Kontaktdaten abgeben. Seitdem am Mittwoch in Baden-Württemberg die Warnstufe gilt, müssen Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen PCR-Test vorlegen.

Kein 2-G in Bad und Sauna

Von der Variante, die Sauna nur noch für Geimpfte und Genesene zu öffnen, dafür aber die Besucher-Obergrenze aufzuheben, macht der städtische Bäderbetrieb vorerst keinen Gebrauch. „Im Hallenbad und in der Sauna muss eine einheitliche Regelung getroffen werden“, erläutert der städtische Pressesprecher Sebastian Küster auf Anfrage. „Sollten wir in der Sauna und damit im gesamten Gebäude nur noch Genesene oder Getestete einlassen, hätte das auch Auswirkungen auf alle Vereinsschwimmer und Kursteilnehmer sowie auf viele weitere Gäste, die das Hallenbad nutzen möchten.“ Insgesamt sei der Betrieb ähnlich groß wie zu dieser Jahreszeit in Vor-Corona-Zeiten.

Die meisten Gäste bleiben drei Stunden

In der Ditzinger Sauna sind maximal 20 Gäste zugelassen. Die müssen sich über die städtische Homepage www.ditzingen.de zuvor anmelden und den Besuchszeitraum angeben: maximal drei Stunden. „Durch die Anmeldung können wir die Höchstanzahl von Personen steuern und haben die Kontaktdaten für eine eventuelle Nachverfolgung“, sagt Jennifer Brix von der Stadt. Aufgüsse gibt es coronabedingt derzeit nicht.

Seit dem 2. November ist das Hallenbad in Ditzingen für den Publikumsverkehr wieder offen. Zuvor waren dort für mehrere Wochen nur Schüler und Vereinsaktive zugelassen. „Die weitgehende Schließung hatte nichts mit der Pandemie zu tun“, erklärt Jennifer Brix. „Personalbedingt konnte die Betreuung des öffentlichen Schwimmens durch eine Fachaufsicht nicht abgedeckt werden.“

Im Stadtbad wie in der Sauna gilt die 3-G-Regel, vorab anmelden muss man sich fürs Schwimmen nicht, aber seine Daten angeben. Eine Obergrenze wie im Leonberger Hallenbad gibt es in Ditzingen nicht.