Die Kommune will bei der städtebaulichen Entwicklung von Perouse das Heft in der Hand haben.

Rutesheim - Die Stadt will keine Überraschungen erleben. Deshalb hat der neue Gemeinderat mit drei Enthaltungen beschlossen, der Kommune das Vorkaufsrecht für die Grundstücke im Gebiet der Krautgärten in Perouse zu sichern. Diese sind Voraussetzung, um das beabsichtigte Wohngebiet „Krautgärten Perouse“ verwirklichen zu können.

 

Seit mehreren Jahren ist in dem vom Gemeinderat beschlossenen Arbeitsprogramm das Wohngebiet „Krautgärten Perouse“ enthalten. „Das ist ein Projekt der Innenentwicklung“, sagt die Bürgermeisterin Susanne Widmaier. „Vor allem um auf die begrenzte Kapazität des Kindergartens Perouse mit zwei Gruppen Rücksicht zu nehmen, wurde dieses Wohngebiet bislang noch nicht entwickelt“, ergänzt Erster Beigeordneter Martin Killinger, zu dessen Ressort die Kitas gehören.

Unschöner Wildwuchs

Ein Großteil der Kleingartenanlage, die als Krautgärten bezeichnet wird, wird schon länger nicht mehr gärtnerisch genutzt. Der Anteil der noch gepflegten Parzellen geht stetig zurück. „Das Ortsbild von Perouse gewinnt nicht unbedingt durch den Zustand der Krautgärten“, formuliert es die Bürgermeisterin. Insgesamt besteht das Gebiet aus 74 relativ kleinen Flurstücken, mit einer Fläche von fast 8600 Quadratmetern und einer Vielzahl an Eigentümern. Die Stadt hat bislang knapp die Hälfte der Flächen gekauft.

Damit sich eine Kommune eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichern kann und damit auch Spekulationen mit Grundstücken verhindert werden, hat sie laut Baugesetzbuch die Möglichkeit, ein besonderes Vorkaufsrecht anzuordnen und davon will Rutesheim Gebrauch machen. Dazu muss eine entsprechende Satzung beschlossen werden.

Keine Nachteile für die Verkäufer

Jedes Kaufgeschäft an Grundstücken geht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit auch an die Kommune. Hat sie Vorkaufsrecht, muss sie binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch einen Verwaltungsakt, also einem Schreiben an den Notar, der das Geschäft abwickelt, kundtun, dass sie gegenüber dem Verkäufer das Vorkaufsrecht ausüben will. So wird letztlich im Falle von Rutesheim die Stadt die Eigentümerin und nicht der Käufer der verkauften Parzelle. Dem Verkäufer entstehen dabei keine Nachteile.

Wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert deutlich überschreitet, kann die Gemeinde den Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks bestimmen. Innerhalb eines Monats kann sich der Verkäufer nun entscheiden, ob er das Grundstück zu diesen Bedingungen verkaufen will. Tut er das nicht, trägt die Gemeinde die anfallenden Notarkosten. Tritt der Verkäufer nicht vom Vertrag zurück, greift das Vorkaufsrecht und in diesem Falle geht das Eigentum an dem Grundstück auf die Gemeinde über.