In Baden-Württemberg sind Schottergärten verboten. Die Stadt Rutesheim hat deshalb die Beete an der Diesel- und der Leonberger Straße neu gestaltet.

Rutesheim - Noch vor einigen Jahren sind sie das Nonplusultra gewesen, wenn sich eine Kommune die Pflege der Beete entlang der Straße ersparen wollte. Auch Privathaushalte, in denen es am grünen Daumen mangelte, haben darauf zurückgegriffen: Schotterbeete und -gärten. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese Art der Flächengestaltung verboten.

 

In Rutesheim wurden zwei Schotterbeete in der Dieselstraße und in der Leonberger Straße angelegt, als diese 2014 umgestaltet wurden – im öffentlichen Raum die einzigen. Für die Bäume wurde eine Versickerfläche errichtet, hohes anspruchsloses Gras kam dazu. In der restlichen Fläche wurde ein Vlies verlegt, das das Wachstum von Beigräsern verhindert, anschließend kamen einige Ladungen Granitschotter hinein. „Das war natürlich pflegeleicht, aber wenn es den Bürgern nicht gestattet ist, dann sollte die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt Siegfried Kappus, der den Bauhof der Stadt leitet.

Pflegeaufwand für Schotterbeete ist größer

Die Gärtnerabteilung hat nun auf 125 Quadratmetern den Schotter ausgebaggert und die Beete mit 40 Kubikmeter Baumsubstrat und Pflanzenerde verfüllt – und auch neu bepflanzt. Insgesamt wurden mehr als 1500 Pflanzen eingesetzt. „In der Leonberger Straße haben wir jetzt die Staudenmischung Silbersommer und in der Dieselstraße Indianersommer“, sagt Siegfried Kappus.

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In den beiden ersten Vegetationsjahren, bis die Pflanzen richtig Fuß gefasst haben und das Beet zugewachsen ist, sei der Pflegeaufwand größer. Dafür müsste dann auch zum Schutz der Bauhofmitarbeiter gelegentlich die Straße halbseitig gesperrt werden. „Aber wenn es blüht, ist es dann schon schöner“, sagt der Bauhofleiter.

Baden-Württemberg hat das Verbot von Schottergärten in seinem Landesnaturschutzgesetz konkretisiert. Darin heißt es: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen sind zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich verboten.“

Schottergärten sind aus ökologischer Sicht problematisch

Bereits seit 1995 steht in der Landesbauordnung, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind, wenn sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten problematisch. Insekten und Kleintieren, etwa Vögeln oder Reptilien, bieten sie kaum Nahrung oder einen Unterschlupf.

Auch für das Kleinklima sind sie nicht gut: Im Sommer heizt sich der Schotter stark auf, nachts kühlt er nur langsam ab. Es gibt keine Pflanzen, die den Staub filtern, und der Schotter verstärkt den Autolärm. Ist der Boden verdichtet, kann Wasser gar nicht oder nur schwer versickern. Die Bodenfruchtbarkeit geht verloren.